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Verschuldung Jugendlicher steigt. Für den Senat kein Thema?

Dienstag, 04.11.2008

Nach Informationen des Schuldnerreports 2006 sind 11% der 13-24jährigen mit durchschnittlich 1550 Euro verschuldet. Der SchuldnerAtlas 2007 der Creditreform geht davon aus, dass 11 Prozent aller unter 20jährigen verschuldet sind. Und dies mit steigender Tendenz. Trotz dieser seit längerem bekannten Entwicklung war der Senat auch im März 2007 (Drs. 5939) nicht auskunftsfähig zur Zahl der in Hamburg verschuldeten Jugendlichen.

Der CDU-geführte Senat beschloss am 01. Oktober 2002, die staatlichen Schuldnerberatungsstellen schrittweise vollständig abzubauen und parallel dazu die entsprechenden Ressourcen zur Finanzierung bei privaten Trägern einzusetzen. Dieses Konzept wurde zwischen dem 01. Juli 2003 und dem 30. Juni 2006 umgesetzt.

Nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Vergabepraxis der Schuldner- und Insolvenzberatung aus dem Dezember 2007, mussten die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts im Februar 2008 neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgte für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2013. Seit dem 1. Oktober 2008 steht die Freie und Hansestadt Hamburg mit insgesamt 5 Beratungsstellen in einem Vertragsverhältnis, das deren öffentliche Finanzierung regelt.

Die Beratung von verschuldeten Jugendlichen wurde in der Zielgruppen- und Leistungsbeschreibung der Ausschreibung nicht gesondert berücksichtig. Damit haben verschuldete Jugendliche zwar wie alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger Zugang zur öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatung, die Entwicklung jugendgerechter Präventions- und Beratungsangebote ist aber durch die öffentliche Förderung nicht gedeckt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Kenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde über die Verschuldung Jugendlicher in Hamburg?

2. Welche Altersgruppen werden bei der Beantwortung der Frage 1 abgebildet und welche Daten liegen für diese jeweils vor?

3. Wie schätzt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Problematik der Verschuldung Jugendlicher ein?

4. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einschätzung der Creditreform aus dem SchuldnerAtlas 2007, dass die Tendenz zur Verschuldung bei Jugendlichen bundesweit steigend ist? Welche Schlüsse zieht der Senat bzw. die zuständige Behörde daraus für Hamburg?

5. Weshalb wurden Jugendliche als eigenständige Zielgruppe der Schuldner- und Insolvenzberatung in der öffentlichen Ausschreibung zur Durchführung der Schuldnerberatung nicht berücksichtigt?

6. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Ansicht, dass zur Schuldnerberatung Jugendlicher ein eigenständiges jugendgerechtes Beratungskonzept nötig ist?

7. Sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde Handlungsbedarf bei der Prävention und Beratung von verschuldeten Jugendlichen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

8. Nach Auskunft des Senats bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Aus- und Fortbildungen sowie Unterrichtsmaterial und Hintergrundinformationen zum Thema Schuldenprävention an (Drs. 18/4672). Welche Aus-, Fortbildungen und ähnliche Veranstaltungen zum Thema Schuldenprävention bot das LI in den Jahren 2000-2008 an und wie viele Personen von welchen Schulen nahmen daran jeweils teil?

9. Die Schuldnerberatung der Diakonie kann seit 2005 mit ihrem Projekt „SOS – SchülerOhneSchuldner“ ein vorbildliches Angebot zur Schuldenprävention für Schulen bereitstellen.

a. Wie stellt sich die Finanzierung dieses Projekts zurzeit dar?

b. Bis wann ist die Finanzierung des Projekts gesichert?

c. Wie viele Schulklassen an wie vielen Schulen konnten das Angebot der Diakonie bisher in Anspruch nehmen? Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden dabei erreicht?

10. Das LI führt gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. und der Hamburger Sparkasse seit 2006 das Projekt „SchülerBanking“ durch.

a. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden seit 2006 mit diesem Projekt erreicht? Bitte Angaben aufschlüsseln nach Jahr der Projektteilnahme, jeweiliger Klassenstufe und Schule.

b. In welchem zeitlichen Umfang spielen Fragen der Überschuldung während der Projektdurchführung eine Rolle?

c. In welcher Höhe wurde das Projekt bisher finanziell gefördert?

d. Bis wann ist die Finanzierung des Projekts gesichert?