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Versorgung mit Psychotherapeuten

Freitag, 03.07.2009

Seit dem 1. Januar 2009 ist in Teilen das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in Kraft. Eine Regelung darin besagt, dass mindestens 20 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten zu besetzen seien, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat nun eine Vorschrift beschlossen, die besagt, dass zunächst einmal flächendeckend 10 Prozent aller psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten besetzt sein müssen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, bevor die o.g. 20-Prozent-Regelung greift. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält diese Vorschrift für gesetzeswidrig, weil sie gegen das GKV-OrgWG verstoße. Sie ist der Ansicht, der GBA verzögere mit seiner Vorschrift eine bessere Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Obgleich die Vorschrift des GBA noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden muss, bevor sie rechtswirksam werden kann, würde ich gern ein paar Hamburger Zahlen abfragen:

1. Wie viele niedergelassene Psychotherapeuten gibt es in Hamburg in wie vielen Praxen?

2. Wie viele der in Hamburg zugelassenen Psychotherapeuten sind jeweils Ärzte?

3. Können bereits jetzt Angaben gemacht werden über Psychotherapeuten in Hamburg, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln? Wenn ja, wie hoch ist ihr prozentualer Anteil an der Gesamtmenge der Psychotherapeuten in Hamburg, und wie viel Prozent der Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, sind Ärzte?

4. Wie gut sind die Hamburger Bezirke und Stadtteile mit Psychotherapeuten versorgt, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Stadtteilen und ob die jeweiligen Psychotherapeuten Ärzte sind oder nicht.

5. Hält der Senat die Versorgung für ausreichend? Wenn nicht, was gedenkt der Senat zu unternehmen?

6. Wie ist die Rechtsauffassung des Senats, hält er die Vorschrift des GBA ebenfalls für rechtswidrig, und wenn ja, gedenkt der Senat dagegen vorzugehen? Wenn ja, wie?