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Vertragliche Verpflichtungen des Nutzers der Fischauktionshalle

Mittwoch, 24.11.2010

In 2004 hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Nutzung der Altonaer Fischauktionshalle durch die Bestellung eines Erbbaurechts auf 30 Jahre öffentlich ausgeschrieben. Die im Herbst 2003 festgestellten baulichen Mängel wurden in der Ausschreibung aufgelistet und die Mängelbeseitigung in angemessener Frist dem künftigen Erwerber übertragen. Auch war ein Nutzungskonzept mit acht Einzelkriterien einzureichen, das gewährleisten sollte, dass die Fischauktionshalle ein attraktiver Veranstaltungsort für ein breites Publikum bleibt.

Die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Nutzers der Fischauktionshalle waren in 2009 Gegenstand von mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen. Den Antworten des Senats war zu entnehmen, dass der Nutzer nicht allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und die zuständigen Behörden an deren Durchsetzung gearbeitet haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Senat:

 

1.) Welche der in der Ausschreibung aufgelisteten Mängel wurden bis wann vollständig und behördlich abgenommen erledigt?

2.) Welche Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt internationaler Tourismus wurden mit welchem Erfolg seit 2006 durchgeführt?

3.) Welche Veranstaltungen mit oder durch öffentliche Institutionen haben seit 2006 zu besonderen Konditionen stattgefunden? Wie sahen diese besonderen Konditionen aus?

4.) Welche Erwartungen an die Nutzung der Fischauktionshalle haben sich erfüllt und welche nicht? Welche Gründe liegen dafür vor und was haben die Behörden unternommen, um die Nutzungsziele zu erreichen?

5.) Welche Veranstaltungen hat der Erwerber nach seinem Konzept verwirklicht und welche nicht? Welche Gründe liegen dafür vor und was haben die Behörden unternommen, das Veranstaltungskonzept zur Durchführung zu bringen

6.) Wie sieht die in 2009 angekündigte Lösung bei der Frage der öffentlich zugänglichen Toiletten aus? Werden die mit dem Erwerber vertraglich geregelten Bestimmungen eingehalten? Wenn ja, seit wann?

7.) Wurden die Bestimmungen zur Wahrung des Gebäudecharakters und des Umfeldes eingehalten? Wenn nein, welche Beanstandungen gab es und wie wurden diese mit welchem Erfolg behoben?

8.) Wie und mit welchem Erfolg wurde der Einsatz von Einweggeschirr und Mehrwegbechern seit wann erfolgreich durchgesetzt?