Vertrauensstelle für Opfer von Misshandlung und sexueller Nötigung
Freitag, 25.06.2010
In der Behörde für Schule und Berufsbildung soll es eine Vertrauensstelle für Opfer von Misshandlung und sexueller Nötigung geben.
Wir fragen den Senat:
1. Seit wann gibt es diese Vertrauensstelle für Opfer von Misshandlung und sexueller Nötigung?
2. Welchen Umfang hat die Stelle? Wie viele Personen welcher Besoldung?
3. Wer kann sich an diese Vertrauensstelle wenden?
4. Welches konkrete Hilfsangebot wird den Opfern von Misshandlung und sexueller Nötigung gemacht?
5. Wie wird konkret verfahren?
6. Wie wurde dieses Hilfsangebot publik gemacht?
7. Wer wurde wann über dieses Hilfsangebot informiert?
8. Wie viele Opfer von Misshandlung und sexueller Nötigung haben sich bisher an diese Vertrauensstelle gewandt?
- Gabriele Dobusch (Fachsprecher:in Gleichstellung)