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Veruntreuung von Einnahmen in der KfZ-Zulassungsstelle

Freitag, 11.09.2009

Offenbar wird einer Mitarbeiterin des Landesbetriebs Verkehr (LBV) vorgeworfen, Gebühreneinnahmen einer KfZ-Zulassungsstelle in Höhe von insgesamt 300.000 Euro entwendet zu haben. Ich frage den Senat:

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach bisherigen Erkenntnissen dar?

a) Wie viel Geld wurde insgesamt in welchem Zeitraum entwendet und aus welchen Einnahmen stammte es?

b) Welche Erkenntnisse gibt es insbesondere darüber, zu welchen Zeitpunkten Geld abhanden kam und wann und durch wen das Fehlen jeweils festgestellt worden ist?

c) Auf welche Weise und wie oft soll die Beschuldigte Gelder an sich genommen haben?

d) Gibt es Hinweise auf eine Tatbeteiligung weiterer Bediensteter? Wie viele Beschäftigte hatten Zugang zu den Geldern?

2. Wer hat jeweils zu welchem Zeitpunkt vom Fehlen von Geldern (ggf. in welcher Höhe) erfahren und was haben diese Dienstposten daraufhin jeweils wann unternommen?

a) Wann genau haben insbesondere welche Vorgesetzten erstmalig vom Fehlen von Geldern bzw. den Vorwürfen gegen die Mitarbeiterin erfahren, wann die Leitung des Landesbetriebs Verkehr und wann die Leitung der zuständigen Behörde?

b) Wann und von wem ist die Strafverfolgung eingeleitet worden? Wann und durch wen hat das Dezernat Interne Ermittlungen von den Vorwürfen erfahren, wann die Staatsanwaltschaft?

3. Wie ist der Sachstand des Straf- bzw. Disziplinarverfahrens? Wegen welcher Straftatbestände und Vorwürfe wird ermittelt?

a) Hat es insbesondere Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen oder Beschuldigten gegeben, wann wurde wer vernommen und mit welchen Ergebnissen?

b) Hat es Durchsuchungen gegeben? Welche Räume wurden wann durchsucht und mit welchen Ergebnissen?

c) Wurde bereits Anklage erhoben, wann und mit welchen Anschuldigungen?

d) Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen sind im Zusammenhang mit dem Fall getroffen oder eingeleitet worden?

4. Gibt es über die Beschuldigte hinaus weitere Beschäftigte, die mit Konsequenzen rechnen müssen? Wurde bzw. wird insbesondere geprüft, inwieweit den Vorgesetzten der Beschuldigten (dienstliche oder rechtliche) Verfehlungen vorzuwerfen sind?

5. Hat es in den vergangenen Jahren andere Fälle fehlender Gelder im Bereich des LBV gegeben? Welche Sachverhalte haben sich wann ereignet, um welche Beträge ging es dabei und welche Konsequenzen hatten die Vorgänge für die Beschuldigten und die Arbeitsorganisation im LBV?

6. Welche Kontrollmechanismen waren in dem Tätigkeitsbereich der Kfz-Zulassungsstelle, in dem Gelder entwendet bzw. unterschlagen wurden, im Einzelnen regelhaft vorgesehen, und wer war bzw. ist jeweils dafür zuständig?

7. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob und inwieweit diese Verfahren und Instrumente in der Praxis angewandt wurden? Wie häufig wurde insbesondere überprüft, ob die tatsächlichen Kassenbestände den Sollbeträgen entsprachen und die Sollbeträge korrekt waren?

8. Werden in allen Dienstellen des LBV, die Bareinnahmen verzeichnen, die gleichen Kontrollmechanismen angewandt?

a) Welche Unterschiede gibt es in der Praxis zwischen den Abteilungen und weshalb?

b) Werden in allen städtischen Einrichtungen, die Bareinnahmen haben, die gleichen Kontrollmechanismen angewandt, und welche Unterschiede gibt es?

9. Wurde der aktuelle Fall zum Anlass genommen, Arbeitsabläufe, Kassenvorgänge, Kontrollmechanismen und dergleichen in der betroffenen Abteilung des LBV einer grundlegenden Kontrolle zu unterziehen? Wenn ja, welche Vorgänge wurden wann und von wem überprüft und mit welchen Ergebnissen?

10. Gibt oder gab es anlässlich des aktuellen Falles weitere Überprüfungen der Abrechnungen, Kassenbestände oder dergleichen in anderen Bereichen des LBV?

a) Wenn ja, welche Vorgänge wurden in welchen Dienststellen, wann und von wem überprüft und mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, hat es Überlegungen gegeben, weitergehende Prüfungen anzustellen und warum hat man ggf. davon abgesehen, diese durchzuführen?

11. Gibt oder gab es anlässlich des aktuellen Falles weitere Überprüfungen im LBV mit dem Ziel, Funktionieren und Effizienz der Kontrollmechanismen für kassenbezogene Vorgänge zu gewährleisten? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wer hat darüber entschieden, ob und welche organisatorischen Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen die Mitarbeiterin bzw. aus den Fehlbeträgen gezogen werden?