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Verzögerungen bei der Jugendgerichtshilfe

Dienstag, 30.06.2009

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 19/3196 ist von „Verzögerungen im Arbeitslauf“ eines Jugendgerichtshilfe-Abschnitts die Rede. Diese seien „wesentlich bedingt durch die organisatorische Zusammenführung zweier Abschnitte“ und damit verbundene Umzüge in ein neues Dienstgebäude sowie parallele urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle im Geschäftsstellenbereich. Die „erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe wurden“, so der Senat, eingeleitet.

 

Wir fragen den Senat:

 

1) In welchem Jugendgerichtshilfe (JGH)-Abschnitt welcher Region kam es zu genannten Verzögerungen im Arbeitsablauf? Für welches Gebiet ist der Abschnitt zuständig?

 

2) Welche Abschnitte wurden wann organisatorisch zusammengeführt?

 

3) Wer hat wann über die Zusammenführung entschieden?

 

4) Welche Erwägungen lagen dieser Zusammenführung zugrunde? Inwieweit sind Verfahrensbeschleunigungen oder andere organisatorische Verbesserungen, Synergieeffekte oder Einsparungen beabsichtigt?

 

5) Wie viele Mitarbeiter waren in den jeweiligen Abschnitten tätig, wie viele sind es nun und zukünftig in dem zusammengeführten Abschnitt? (Bitte Stellen und ihre Besetzung angeben)

 

6) Wie haben sich die vom Senat genannten „urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle“ konkret ausgewirkt? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlten jeweils wie lange gegenüber der vorgesehenen Sollbesetzung?

 

7) Welche Auswirkungen hatten die Verzögerungen im Arbeitsablauf konkret? Inwieweit haben sich diese Verzögerungen insbesondere auf den Vollzug jugendgerichtlicher Auflagen und Weisungen auch im Vergleich zu anderen JGH-Abschnitten ausgewirkt?

 

8) Seit wann ist es zu Verzögerungen gekommen, wie hat sich die Arbeitssituation seitdem entwickelt und wie ist der aktuelle Sachstand?

 

9) Welche Maßnahmen zur Abhilfe wurden im Einzelnen wann eingeleitet und zeigen sie Wirkung?

 

10) Gab es auch in anderen JGH-Abschnitten ähnliche Umstrukturierungen und welche Folgen hatten diese insbesondere für den Vollzug von Weisungen und Auflagen?

11) Sind weitere organisatorische Zusammenführungen von JGH-Abschnitten geplant? Wenn ja, um welche handelt es sich und sind Maßnahmen vorgesehen, im Vorwege Störungen des Arbeitsablaufs zu vermeiden?