Zum Hauptinhalt springen

Vier-Augen-Prinzip bei sozialpädagogischen Familienhilfen – wer, wo, wann, mit welchem Konzept und welchen Kosten?

Montag, 15.03.2010

Presseberichten zufolge gilt als Konsequenz aus dem Fall Lara-Mia bei dem Freien Träger „Das Rauhe Haus“ das ‚Vier-Augen-Prinzip‘. Dieses bedeutet nach Auskunft des Pressesprechers des Rauhen Hauses, dass jede Familie mit einem Kind unter sechs Jahren von zweien anstatt von einem Mitarbeiter betreut werde. Dieses Vorhaben war vom Rauhen Haus bereits anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz von Behörde, Bezirk und Träger zum Tod von Lara-Mia am 17.4.2009 benannt worden.

Wir fragen - unabhängig von Presseberichten, die der Senat bekanntlich nicht kommentiert - den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat das beschriebene „Vier-Augen-Prinzip“?

2. Setzt das Rauhe Haus dieses Prinzip nunmehr um?

3. Wenn ja, seit wann?

4. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde es angewendet?

5. Bezieht sich das „Vier-Augen-Prinzip“ auf das gesamte Betreuungsverfahren oder nur auf bestimmte Aspekte? Wenn ja, auf welche und wann wird jeweils von wem entschieden, ob ein oder zwei Mitarbeiter tätig werden?

6. Welche anderen Träger wenden dieses Prinzip an?

7. Jeweils seit wann, mit welchen Fallzahlen ggf. bezogen auf welche Leistungsarten?

8. Welche zusätzlichen Kosten zu jeweils welcher Höhe fallen durch das „Vier-Augen-Prinzip“ an?

9. Wie erfolgt die Finanzierung / Refinanzierung dieser – ggf. teilweisen – Doppelbesetzung?

Bitte beispielhaft für die Fachleistungsstundenzahl, die die Familie von Lara-Mia erhielt, darlegen.

10. Werden hierfür für die jeweiligen Fälle zusätzliche FLS bewilligt? Nach welchem Verfahren?

11. Verfolgt der Senat das Ziel, flächendeckend das „Vier-Augen-Prinzip“ einzuführen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?