Zum Hauptinhalt springen

Vollversammlung an der Universität Hamburg am 30.06.2011

Montag, 04.07.2011

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Hamburg hatte für den 30.06.2011 zu einer zweistündigen Vollversammlung in der Zeit von 12 – 14 Uhr eingeladen. Ziel dieser Vollversammlung war es, über die Kürzungen, weitere Proteste gegen diese und die Forderungen der Studierenden zu diskutieren und eine gemeinsame Resolution zu verabschieden.

Diese Einladung richtete sich zwar vorrangig an die Studierenden, jedoch lautete der letzte Absatz dieser Einladung wie folgt: „… Verbreitet diese Einladung an Studierende, Technisches und Verwaltungspersonal, wissenschaftliches Personal und Professor*innen. Für die Lehrveranstaltungen sind die Studierenden in der Zeit entschuldigt.“

In einem Schreiben über das Studien-Infonetz StiNE vom 24.06.2011 informierte der Präsident der Universität Hamburg, Prof. Dr. Dieter Lenzen, die Mitglieder der Universität Hamburg über die vom AStA organisierte Vollversammlung der Studierenden. Des Weiteren hieß es in diesem Schreiben: „Ich würde mich freuen, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen könnten. Für das Personal gilt die Teilnahme an der Vollversammlung als Arbeitszeit.“

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist es üblich und in der Vergangenheit bereits häufiger vorgekommen, dass der Präsident der Universität Hamburg das Personal ausdrücklich dazu ermuntert, eine vom AStA einberufene Vollversammlung der Studierenden zu besuchen?

2. Wie viele Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Teilnahme von Lehrpersonal an der Vollversammlung am 30.06.2011 mindestens ausgefallen? Wie viele Zeitstunden an Lehrveranstaltungen sind insgesamt mindestens ausgefallen und wie hoch sind die Kosten des Ausfalls mindestens?

3. Wie viele Mitarbeiter des Technischen und Verwaltungspersonals haben an der Vollversammlung am 30.06.2011 teilgenommen? Wie hoch war die Zahl der Abwesenheitsstunden insgesamt und wie hoch sind die Kosten des Ausfalls hierfür?

4. Mussten Arbeitsbereiche der Universität Hamburg für die Dauer der Vollversammlung geschlossen werden? Wenn ja, welche und welche Kosten sind hierdurch entstanden?

5. Gibt es – im Hinblick auf das Universitätspersonal – im vorliegenden Fall eine Rechtsgrundlage für die Anrechnung der Zeit der Teilnahme an vom AStA einberufenen Vollversammlungen auf die reguläre Arbeitszeit?