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Vorentwurfsplanung für den Bau der S 4 (II)

Freitag, 03.08.2012

Am 28. Februar 2012 wurde der Zuschlag für den ca. 1,8 Mio. Euro umfassenden Auftrag für die Vorentwurfsplanung in zwei Losen vergeben. Die Vorentwurfsplanung dient dazu, zusätzliche Gleise für den S-Bahn-Verkehr neben der Bestandsstrecke einschließlich neuer Stationen zu planen, umfassende Lärmschutzmaßnahmen vorzubereiten und zahlreiche Bahnübergänge anzupassen und kreuzungsfrei zu gestalten. Mit der Vorentwurfsplanung soll das Projekt S 4 innerhalb von 12 Monaten entscheidungsreif gemacht werden, indem exakte Angaben zum Investitionsbedarf für die 35,8 km lange Strecke Bad Oldesloe – Hamburg Hasselbrook ermittelt werden. Im nächsten Schritt sollen dann eine Standardisierte Bewertung erfolgen und auf dieser Grundlage die Verhandlungen mit dem Bund insbesondere bezüglich der Finanzierung aufgenommen werden (Drs. 20/3097).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand in Bezug auf die am 28. Februar 2012 beauftragte Vorentwurfsplanung dar?

2. Welche einzelnen Schritte und Teilaspekte umfasst die Vorentwurfsplanung?

3. Welche einzelnen Maßnahmen werden das angekündigte Kommunikationskonzept und die angekündigte umfassende Öffentlichkeitsarbeit beinhalten?

4. Wurde das Projekt S 4 bereits zum GVFG-Bundesprogramm angemeldet?

 Wenn ja: Wann und durch wen und mit welchem Ergebnis?

 Wenn nein: Warum nicht?

5. Inwieweit kommt daneben auch eine Anmeldung des Projekts S 4 zum zukünftigen Bundesverkehrswegeplan 2015 in Frage?