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Vorfälle gegen Minderjährige in der Obhut/ Betreuung von Jugendämtern im November 2010 (Nachfragen)

Montag, 03.01.2011

Aus den Senatsantworten auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/8157 – ergeben sich Nachfragen:

 

Zum Verdacht der Vergewaltigung an einer 16-jährigen in der Zuständigkeit des Jugendamtes Landkreises Harz durch eine „bekannte Dritte“

 

1. Wann hat sich der Vorfall ereignet?

 

2. Wie stellt sich der Sachverhalt nach derzeitigem Kenntnisstand im Einzelnen dar? Sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen und wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Welche Stellen sind mit dem Fall befasst?

 

3. Welche Erkenntnisse gibt es zu dem Opfer über die bisher gemachten Angaben hinaus?

a. Herkunft und Geschlecht des Opfers?

b. Welche Form staatlicher Hilfeangebote wird dem Opfer gewährt und seit wann?

c. Welche Einrichtung ist für das Opfer zuständig und seit wann?

d. Welche Verletzung hat das Opfer ggf. erlitten und wie geht es ihm heute?

 

4. Bei wem handelt es sich bei der „bekannten Dritten“?

a. Alter, Herkunft, Wohnort?

b. Ist die Person der Polizei bereits bekannt? Seit wann?

c. Wann wurde die Person wegen welcher Delikte auffällig? Wurde wegen der Taten Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklagen erhoben? Wenn ja, wegen welcher Straftatbestände und mit welchen Ergebnissen?

d. Welche Behörden waren in den vergangenen Jahren wann beziehungsweise über welche Zeiträume mit der „bekannten Dritten“ befasst, welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls jeweils veranlasst, haben über gegebenenfalls welche Zeiträume stattgefunden und gegebenenfalls zu jeweils welchem Ergebnis geführt?