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Vorfälle gegen Minderjährige in der Obhut/ Betreuung von Jugendämtern im Oktober 2010 - Nachfragen

Montag, 22.11.2010

Zu den Senatsantworten auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage 19/7853 ergeben sich Nachfragen.

 

Zum Verdacht der Misshandlung an einem 2-jährigen Kind in der Zuständigkeit des Jugendamtes Wandsbeks durch eine „bekannte Dritte“

 

Wie der Senat mitteilte, hätte der Träger umgehend veranlasst, dass das Kind in ein Krankenhaus kam und die Polizei eingeschaltet wurde. Nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgte eine vorübergehende Unterbringung des Kindes in einem Kinderschutzhaus.

 

1. Wann hat sich der Vorfall ereignet?

 

2. Wie stellt sich der Sachverhalt nach derzeitigem Kenntnisstand im Einzelnen dar? Sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen und wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Welche Stellen sind mit dem Fall befasst?

 

3. Welche Erkenntnisse gibt es zu dem Opfer über die bisher gemachten Angaben hinaus?

a. Herkunft und Geschlecht des Opfers?

b. Welche Form staatlicher Hilfeangebote wird dem Opfer gewährt und seit wann?

c. Welche Einrichtung ist für das Opfer zuständig und seit wann?

d. Welche Verletzung hat das Opfer ggf. erlitten und wie geht es ihm heute?

 

4. Bei wem handelt es sich bei der „bekannten Dritten“?

a. Alter, Herkunft, Wohnort?

b. Ist die Person der Polizei bereits bekannt? Seit wann?

c. Wann wurde die Person wegen welcher Delikte auffällig? Wurde wegen der Taten Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklagen erhoben? Wenn ja, wegen welcher Straftatbestände und mit welchen Ergebnissen?

d. Welche Behörden waren in den vergangenen Jahren wann beziehungsweise über welche Zeiträume mit der „bekannten Dritten“ befasst, welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls jeweils veranlasst, haben über gegebenenfalls welche Zeiträume stattgefunden und gegebenenfalls zu jeweils welchem Ergebnis geführt?

 

5. Wo ist das Kind jetzt untergebracht?