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Vorfälle gegen Minderjährige in der Obhut/ Betreuung von Jugendämtern im September 2010 – Nachfragen (III)

Montag, 22.11.2010

Am 22. September 2010 gegen 06.50 Uhr wurde eine 16-jährige Deutsche von einem Zeugen im Stadtpark, Südring, 22303 Hamburg, an einem Baum hängend tot aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden hätten sich nicht ergeben.

Dem Mädchen wurde seit April 2010 Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII gewährt. Zuständig war eine Hamburger Jugendhilfe-Einrichtung.

Wie der Senat auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/7854 – mitteilte, sei von der zuständigen Jugendhilfe-Einrichtung keine Vermisstenanzeige aufgegeben worden, „da das Mädchen zu dem Zeitpunkt, als die Einrichtung die Nachricht von ihrem Freitod erhielt, dort noch nicht vermisst wurde“.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Um welche Uhrzeit hätte das 16-jährige Mädchen am 21. September in der zuständigen Hamburger Jugendhilfe-Einrichtung sein müssen?

 

2. An welchem Tag und um welche Uhrzeit wurde das 16-jährige Mädchen letztmalig vom zuständigen Hamburger Jugendhilfe-Einrichtung gesehen und wo?

 

3. Wann und wie wird festgestellt, ob in der zuständigen Hamburger Jugendhilfe-Einrichtung alle Kinder und Jugendlichen rechtzeitig in der Einrichtung sind?

 

4. Ab welchem Zeitpunkt werden normalerweise Vermisstenanzeigen von der Hamburger Jugendhilfe-Einrichtung aufgegeben?

 

5. Warum wurde das Verschwinden des Mädchens dort ggf. nicht bemerkt?

 

6. Welche Konsequenzen wurden daraus ggf. gezogen?