Zum Hauptinhalt springen

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen – Wann kommt endlich die Polizeirechtsnovelle?

Freitag, 23.10.2009

In wenigen Tagen jährt sich die Vorlage des SPD-Gesetzentwurfs zum Polizeirecht aus Drs. 19/1471, mit dem u.a. verfassungsrechtlich zwingend notwendige Korrekturen am geltenden Polizeirecht auf den Weg gebracht werden sollten.

Am 7. Mai 2009 hieß es im Zusammenhang mit der Evaluation des Polizeirechts im Innenausschuss, „in der Beratung des Innenausschusses bestand Einvernehmen, die Beratung der Drucksache 19/1471 (Neuf.) im Zusammenhang mit der aller Voraussicht nach vor der Sommerpause zu erwartenden Vorlage einer Gesetzesnovelle durchzuführen und sich in dieser Sitzung auf die Erörterung der Drucksache 19/2732 zu beschränken.“

Im Rahmen der Beratung der Großen Anfrage aus Drs. 19/3198 am 21. September 2009 im Innenausschuss hieß es laut Ausschussbericht: „Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten berichteten die Senatsvertreter, die Gesetzesnovelle zum SOG und zum PolDVG werde zügig vorgelegt.“

Davon kann bislang keine Rede sein – obwohl es noch im Koalitionsvertrag von CDU und GAL heißt: „Die durch die aktuelle Rechtsprechung entstandenen Anpassungsbedarfe bei Regelungen im SOG und PolDVG - beispielsweise der Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme und Rasterfahndung - werden beschleunigt und eng an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung umgesetzt.“

Ich frage den Senat:

 

1. Bereits Ende August 2008 hatte der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion mitgeteilt, die Innenbehörde erarbeite „zurzeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des SOG und des PolDVG“ (Drs. 19/848). Warum hat es bei Vorlage dieser Novelle Verzögerungen gegeben?

2. Wann wird die Novelle nunmehr vorgelegt?

3. Hält der Senat es für vertretbar, ein – im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. zur Rasterfahndung, zur Kennzeichenüberwachung und zum Kernbereichsschutz - in Teilen verfassungswidriges Polizeirecht über Jahre unverändert zu lassen? Wenn ja, warum (bitte normbezogen begründen)?