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Vorgaben für das Budget der Innenbehörde im Haushalt 2011/2012

Dienstag, 22.06.2010

Ich frage den Senat:

1. Der Erste Bürgermeister hat in seiner Erklärung vor der Bürgerschaft am 16. Juni 2010 davon gesprochen, der Senat werde ´im Herbst` einen Entwurf für den Haushaltsplan 2011 / 2012 vorlegen; zwei Tage darauf haben die Senatsvertreter im Haushaltsausschuss die Einbringung für die Plenarsitzung am 24. November 2010 angekündigt. Wann genau ist der Senatsbeschluss über den Haushaltsplan-Entwurf 2011 / 2012 vorgesehen?

2. Gibt es zeitliche Planungen für Gespräche der Leitung der Finanzbehörde und / oder des Ersten Bürgermeisters mit den Präsides der Fachbehörden zum Haushaltsplan-Entwurf 2011 / 2012? An welchen Terminen sind derartige Erörterungen mit der Leitung der Innenbehörde vorgesehen?

3.1. Welche Zeitpläne und Fristen gibt es mit Blick auf den Haushaltsentwurf in der Behörde für Inneres? Welche Terminvorgaben gibt es für die Anmeldungen und Vorschläge der Ämter der BfI?

3.2. Für welchen Sitzungstermin ist nach derzeitigem Stand die Befassung der Deputation der Innenbehörde mit dem Haushaltsentwurf vorgesehen bzw. absehbar?

4.1. Welchen Anteil an den Minderausgaben insgesamt soll der Einzelplan 8.1. in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 nach derzeitigem Stand erbringen?

4.2. In welcher Höhe hat der Einzelplan 8.1. nach derzeitigem Stand in den Jahren 2011 und 2012 Minderausgaben zu erbringen? Trifft es zu, dass die Innenbehörde im kommenden Jahr einen Einsparbetrag von 25 Millionen Euro zu erbringen hat?

5. Welche Vorgaben gibt es im Einzelnen dazu, inwieweit Minderausgaben im Einzelplan 8.1. in den Jahren 2011 und 2012 durch den Verzicht auf Investitionsausgaben oder durch eine strukturelle Absenkung der Betriebsausgaben zu erzielen sind und inwieweit es ausreicht, einmalige Minderausgaben zu erreichen? (Bitte Anteile oder Beträge nennen)

6. Gibt es Vorgaben, welchen Anteil die einzelnen Ämter der BfI an den Einsparungen erbringen sollen? In welcher Höhe sollen die Ämter der BfI in ihren Budgets jeweils Minderausgaben welcher Natur (Investition? Strukturell?) erzielen?

7. Welche Vorgaben oder Vorstellungen gibt es dazu, inwieweit die Minderausgaben im Einzelplan 8.1. und in den einzelnen Ämtern bei den Personalausgaben zu erbringen sind?

8. Welche Vorgaben oder Vorstellungen gibt es dazu, inwieweit die Minderausgaben im Einzelplan 8.1. und in den einzelnen Ämtern bei den Intendanzausgaben zu erzielen sind?

9. Hat die Behörde für Inneres im Zusammenhang mit den nunmehr von Senatsseite eingeräumten Einsparnotwendigkeiten bereits Entscheidungen endgültiger oder vorübergehender Art getroffen (etwa dahingehend, vorerst von Einstellungen abzusehen, auf bisher geplante Maßnahmen zu verzichten oder Vorhaben noch einmal zu überprüfen)? Worum geht es dabei und welche Minderausgaben werden dadurch erzielt?

10. Schon im Anhang zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 27. November 2009 ist der seinerzeit festgestellte Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Inneres im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 dargestellt und auf meine Anfrage aus Drs. 19/4733 konkretisiert worden. Teilweise wurde jedoch zwischenzeitlich Entgegenkommen signalisiert (so z.B. beim Erhalt des WSPR Cuxhavens in Form eines „Außenpostens“).

10.1 Wie verhält sich der dort genannte 44,766 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag zu der nunmehr zusätzlich festgelegten Sparverpflichtung?

10.2 In welchen Teilpunkten hat es wann, wem gegenüber und inwiefern Entgegenkommen im Hinblick auf die Sparverpflichtungen gegeben? Wo und wie wird dieses kompensiert?

10.3. Wie verteilt sich der dort genannte 44,766 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag – nach dem nunmehr erzielten Sach-, Prüfungs- und Konkretisierungsstand - im Einzelnen auf die im Anhang zur Pressemeldung seinerzeit dargestellten 15 Verpflichtungen und die Haushaltsjahre 2010 – 2013 (bitte einzeln spezifizieren und begründen sowie aktuellen Sachstand skizzieren)? Wie ergeben sich im Einzelnen – nach dem nunmehr erzielten Sach-, Prüfungs- und Konkretisierungsstand - die Minderausgaben beziehungsweise Mehreinnahmen?