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Vorlage des Verwendungsnachweises für die Sammlung „Schifffahrts- und Marinegeschichte Peter Tamm“ – Internationales Maritimes Museum Hamburg.

Mittwoch, 18.02.2009

In der Drucksache 19/1500 des Haushaltsplan-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wurde für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 und Finanzplan 2008-2012 (Senatsantrag) unter Titel 3.800.893.01 Sicherung der Sammlung „Schifffahrts- und Marinegeschichte Peter Tamm“ 30.000.000 Euro eingestellt. Nach dem Vertrag zwischen der FHH und der Tamm-Stiftung wurden die 30 Millionen Euro in zwei Tranchen ausgezahlt. Die Verwendung der Zuwendung für das Maritime Schifffahrtsmuseum Peter Tamm sollte spätestens sechs Monate nach Aufnahme des Museumsbetriebes durch die Peter Tamm Sen. Stiftung nachgewiesen sein. Das Internationale Maritime Museum Hamburg ist am 25. Juni 2008 eröffnet worden. Der Verwendungsnachweis war also spätestens bis zum 25. Dezember 2008 vorzulegen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1) Wurde der Verwendungsnachweis für die von der FHH gezahlten 30 Millionen Euro inzwischen vorgelegt?

 

2) Wenn ja, wie und in welcher Form wurde der Verwendungsnachweis belegt, „aufgeschlüsselt“?

 

3) Wenn ja, in welche detaillierten Posten wurde der Verwendungsnachweis aufgegliedert?

 

4) Wenn ja, gab es in dem Verwendungsnachweis ausgewiesene „Haushaltsreste“ bzw. „Restsummen“?

 

5) Wenn nein, warum wurde der Verwendungsnachweis bislang nicht vorgelegt?

 

6) Wenn nein, wann wird der Verwendungsnachweis für die von der FHH an die Peter Tamm Stiftung gezahlten 30 Millionen Euro vorgelegt?

 

7) Gibt es Konventionalfolgen für einen später vorgelegten Verwendungsnachweis?