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Vormundschaftsentzüge bei Hamburger Pflegefamilien II

Mittwoch, 24.03.2010

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (19/5684) hieß es zu meinen Fragen nach Fällen in den Jahren 2007-2010, bei denen es Jugendamtsanträge auf Vormundschaftsentzügen bei Pflegeeltern gegeben hat, dass eine „Kombination der Daten der Pflegeeltern und eine durch sie ausgeübte Vormundschaft für die von ihnen betreuten Kinder sowie den Gründen für Familiengerichtliche Verfahren in den bezirklichen Datenbanken nicht auswertbar sei“.

 

Daher frage ich nunmehr den Senat:

 

1. In wie vielen Fällen hat jeweils welches Jugendamt in den letzten 12 Monaten Anträge auf Vormundschaftsentzüge gestellt?

a. Zu welchen Zeitpunkten?

b. In welchen dieser Fälle wurde aufgrund des Verdachts der Kindeswohlgefährdung der Antrag auf Vormundschaftsentzug gestellt?

c. Bei welchen dieser Fälle ist bekannt, dass Pflegeeltern die Vormundschaft entzogen werden soll/te bzw. sie entzogen wurde?

d. Wo wurden die Anträge jeweils gestellt und wie wurde bei den gestellten Anträgen entschieden?