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Wachsende Großvermögen und schwindende Steuergerechtigkeit in Hamburg (II)

Donnerstag, 18.11.2010

Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Rose -Drucksache 19/7632- vom 2. November 2010 sind im Jahr 2009 nur 31 von 627 Einkommensmillionären in Hamburg einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt unterzogen worden. Obwohl nur 4,9 Prozent dieser Millionäre geprüft wurden, konnte die Stadtkasse daraufhin 8,546 Millionen Euro Mehreinnahmen verbuchen. Jeder geprüfte Hamburger Millionär musste demnach im Schnitt 275.683 Euro nachzahlen. Die durchschnittliche Summe der Nachzahlung eines Einkommensmillionärs nach einer Sonderprüfung in Hamburg übersteigt damit den Betrag, den der Bundesrechnungshof für das Bundesgebiet errechnet hat (135.000 Euro), um gut 100 Prozent.

 

Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass nur 15 Prozent der Steuererklärungen von Einkommensmillionären geprüft würden – in Hamburg betrug diese Quote im Jahr 2009 nur 4,9 Prozent, während sie in Sachsen 38,7 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 30 Prozent, in Bayern 18 Prozent und in Schleswig-Holstein immerhin noch 12 Prozent.

 

Nicht beziffern konnte der Senat in seiner Antwort auf 19/7632, wie viele Vermögensmillionäre es in Hamburg gibt und bei wie vielen von ihnen es 2009 Außenprüfungen des Finanzamtes gegeben hat. Er hat auch keine Erkenntnisse, worin das Ansteigen der sehr hohen Privatvermögen in Hamburg begründet sei und ob es einen Zusammenhang zwischen dem Ansteigen der sehr hohen Privatvermögen und der wachsenden Armut in Hamburg gebe.

 

In der Drucksache 19/6772 wird von der Abgeordneten Dora Heyenn bezugnehmend auf eine Ankündigung des damaligen Bürgermeisters Ole von Beust u.a. gefragt: „ Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 für Hamburg ergeben, wenn der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer um zwei Punkte von 42 Prozent auf 44 Prozent erhöht würde?“ Der Senat teilte daraufhin mit, dass mit einer jährlichen Mehreinnahme von 76 Millionen Euro zu rechnen sei. In der Drucksache 19/7632 wurde der Senat nun gefragt: „Um welchen Betrag würden die Steuereinnahmen bezogen auf in Hamburg steuerpflichtige Personen ungefähr steigen, wenn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer auf 49 Prozent angehoben werden würde (ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 für Verheiratete)?“ Diesmal lautete die Antwort des Senats jedoch: „Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.“ Diese Frage ist jedoch keinesfalls hypothetischer als die vorher zitierte Frage aus Drs. 19/6772, auf die der Senat in korrekter und substanzieller Weise geantwortet hat.

 

Die gleiche Verweigerung einer Antwort erfolgte auch zu Fragen nach Beträgen, die sich aus einer Vermögensteuer und einer Anhebung der Quellensteuer auf Kapitalerträge ergeben würde.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut:

 

1. Um welchen Betrag würden die jährlichen Hamburger Steuereinnahmen ungefähr steigen, wenn in Hamburg eine Vermögensteuer (ab einem Vermögen von 500.000 Euro) von 1 Prozent erhoben werden würde?

 

2. Um welchen Betrag würden die Hamburger Steuereinnahmen ungefähr steigen, wenn zum Ausgleich der entgangenen Vermögensteuer seit 1996 für drei Jahre jeweils eine 5prozentige Vermögenssonderabgabe (ab einem Vermögen von 500.000 Euro) erhoben werden würde?

 

3. Um welchen Betrag würden die Steuereinnahmen bezogen auf in Hamburg steuerpflichtige Personen ungefähr steigen, wenn der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer auf 49 Prozent angehoben werden würde (ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 für Verheiratete)?

 

4. Um welchen Betrag würden die Steuereinnahmen bezogen auf in Hamburg Steuerpflichtige ungefähr steigen, wenn als Quellensteuer auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer auf 30 Prozent angehoben werden würde?

 

5. Hält der Senat bzw. die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der Kritik des Bundesrechnungshofes, die bundesweite durchschnittliche Prüfungsquote von 15 Prozent sei viel zu gering, die Hamburger Prüfungsquote von 4,9% (2009) für ausreichend?

 

a.) Wenn ja: Aus welchen Gründen?

b.) Wenn nein: Mit welchen Maßnahmen wird der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Quote auf welche Zielmarke erhöhen, und bis wann?

 

6. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde die Tatsache, dass jeder geprüfte Hamburger Einkommensmillionär 2009 im Schnitt 275.683 Euro nachzahlen musste?

 

7. Wie erklärt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Tatsache, dass die durchschnittliche Summe der Nachzahlung eines Einkommensmillionärs in Hamburg um gut 100 Prozent höher ist als der bundesweite Durchschnittsbetrag (laut Berechnung des Bundesrechnungshofes)?

 

8. Wie viele Steuerprüferinnen und Steuerprüfer sind derzeit auf wie vielen Vollzeit- oder Teilzeitstellen in der Finanzbehörde beschäftigt?

 

a.) Wie viele Stellen sind derzeit vakant, und bis wann sollen sie besetzt werden?

 

9. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einstellung von weiteren Steuerprüferinnen und Steuerprüfern?

 

a.) Wenn ja: Wie viele, und bis wann?

b.) Wenn nein: warum nicht?

 

10. Hat sich an der Haltung des Senats mittlerweile etwas geändert, in der laufenden Legislaturperiode der Bürgerschaft im Bundesrat keinen Antrag auf Wiederinkraftsetzung oder Neueinführung der Vermögensteuer zu stellen?

 

a.) Wenn ja: Wann soll ein solcher Antrag eingebracht werden, und wie soll er lauten?

b.) Wenn nein: Warum nicht?