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Wählen ab 16 - Politische Bildung an Hamburgs Schulen

Montag, 30.06.2014

Zum Bildungsauftrag von Schule gehört es, durch die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie aktiv am sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können (vgl. § 2, Absatz 4, HmbSG). Daher ist es grundlegende Aufgabe von Schule neben demokratischen Werten auch die Funktionsweise unseres politischen Systems im Allgemeinen sowie Kenntnisse über Bedeutung und konkretem Ablauf von Wahlen auf bezirklicher, Länder- und Bundes- und europäischer Ebene zu vermitteln. Dieser Auftrag findet sich auch in den Hamburger Bildungsplänen für das Fach „Politik/Gesellschaft/Wirtschaft“ als verbindlich vorgegebener Unterrichtsinhalt wieder.

Im letzten Jahr hat die Hamburgische Bürgerschaft das Wahlalter für die Bezirks- und Bürgerschaftswahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt (20/6457). Da die Absenkung des Wahlalters eine große Veränderung darstellte, war es der Bürgerschaft wichtig, diese Änderung aktiv zu begleiten und mit einer Stärkung der politischen Bildung von jugendlichen Erstwählerinnen und Erstwählern zu verknüpfen. Aus diesem Grund wurde gleichzeitig mit der notwendigen Gesetzesänderung der Senat aufgefordert:

„a) vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Unterrichtseinheiten erstellen zu lassen, in der sich vor allem die Erstwähler mit der Thematik „Wahlen und Demokratie in Hamburg“ vertraut machen können. Ziel soll das Üben und Erleben von Demokratie sein. Beispielsweise können parallel zur Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahl simulierte Wahlen im Unterricht vorbereitet und durchgeführt werden. Politisch aktuelle Themen, aber auch kommunale Themen können aufgearbeitet und diskutiert werden. Die Unterrichtseinheiten sollen so ausgearbeitet werden, dass sie von den Lehrkräften aller Schulformen leicht eingesetzt werden können. In den zwölf Monaten vor einer Bezirks- oder Bürgerschaftswahl soll mindestens eine der Unterrichtseinheiten in jeder Klasse, der mindestens fünf Erstwähler angehören, durchgeführt werden.

b) von der Landeszentrale für politische Bildung für die Erstwähler ein Informationspaket für die Bürgerschaftswahl sowie für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen erstellen zu lassen. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren begleitenden Initiativen möglich sind, um die Erstwähler auf die Wahlen aufmerksam zu machen, zu informieren und an die Wahl heranzuführen.“

Durch das Informationskonzept sollte gesichert werden, dass eine breite Information der Erstwählerinnen und Erstwähler erfolgt und in allen Schulformen die Thematisierung vorgenommen wird. Vor dem Hintergrund des neuen Wahlrechts zur Bezirks- und Bürgerschaftswahl kommt der Information der jungen Erstwählerinnen und Erstwähler eine besondere Bedeutung zu, denn auch vielen Erwachsenen ist das neue Wahlrecht noch nicht so vertraut. Das Informationskonzept ist nicht nur entscheidend dafür, die Information über die Wahlen sicherzustellen, sondern soll auch an das Thema heranführen, es erlebbar machen und damit die Schülerinnen und Schüler motivieren, ihr Recht auszuüben und ihre Stimme abzugeben.

Über die geplanten Maßnahmen zur Europa- und Bezirksversammlungswahl hat der Senat bereits im Vorfeld der Wahlen in der Drs. 20/11178 informiert. Nun ist es interessant, wie die tatsächliche Information der Schülerinnen und Schüler in Hamburg zu den Wahlen im Mai 2014 verlaufen ist.

Wir fragen den Senat:

1. Welche genauen Vorgaben finden sich im Hamburger Schulgesetz und in den Hamburger Bildungsplänen für allgemeinbildende und berufliche Schulen zur Demokratieerziehung sowie zur Behandlung des Themas „Wahlen“? Welche Vorgaben sind verbindlich?

2. Wurden die Schulen explizit auf die bevorstehende Europa- und Bezirkswahlen in Hamburg hingewiesen? Wenn ja, in welcher Form?

3. Welche Angebote und Materialien standen den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen für die Vorbereitung der Bezirks- und Europawahlen 2014 in Hamburg zur Verfügung?

a. Wann wurde wer und von wem über die Angebote informiert?

b. Welche Materialien wurden den Schulen unaufgefordert zugesandt, welche mussten von den Schulen ausdrücklich bestellt werden. Dabei bitte auch die Auflagenhöhe der Materialien benennen.

4. Sind den Schulen durch Verwendung der Materialien oder Inanspruchnahme der Angebote Kosten entstanden?

5. Gab es eine Aufforderung, diese Materialen im Unterricht zu verwenden bzw. das Thema „Wahlen“ vor den Bezirks- und Europawahlen 2014 zu behandeln? Wenn ja, an wen richtete sich diese Aufforderung? Bitte beifügen.

6. In welchem Umfang wurden die Erstwählerinnen und Erstwähler in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen auf die Bezirks- und Europawahlen vorbereitet?

a. Bitte für alle Klassen 7 bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie alle Klassen der beruflichen Schulen nach Schulen und Klassen getrennt auflisten, wie viele Unterrichtsstunden in den 12 Monaten vor den Bezirks- und Europawahlen 2014 in Hamburg zur Vorbereitung der Wahlen und Behandlung des Themas aufgewendet wurden, jeweils getrennt für die beiden Wahlen.

b. Bitte außerdem jeweils angeben, welche eigens für die Bezirks- und Europawahlen 2014 in Hamburg zur Verfügung gestellten Materialien und Angebote dabei genutzt wurden, jeweils getrennt für die beiden Wahlen.

c. An welchen Schulen fanden Veranstaltungen zu den Wahlen statt, ggf. mit Politikerinnen und Politikern der verschiedenen Ebenen Bezirk, Land, Europa?

7. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse?

8. Ab wann werden den Schulen Materialien zur Vorbereitung der Bürgerschaftswahlen 2015 zur Verfügung stehen? Welche Planungen gibt es hierzu?