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„Wälder klimaresilient gestalten und Revierförstereien unterstützen“ – Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens

Donnerstag, 25.01.2024

Einleitung für die Fragen:

Auf Initiative der Regierungsfraktionen hatte die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Drs. 22/10301 angenommen und damit unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

„Wälder klimaresilient gestalten und Revierförstereien unterstützen

Der Senat wird ersucht,

d) mit den oben angeführten Mitteln alle betroffenen Bezirke zu unterstützen und zwar mit einer Gesamtsumme von bis zu 100.000 Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zum Waldumbau sowie Mitteln in Höhe von jeweils bis zu 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Sanierung von Forstgebäuden;

e) die exakten Bedarfe für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Revierförstereien zu ermitteln;

f) die durch die zusätzlichen Investitionsauszahlungen anfallenden Kosten aus Abschreibungen zu ermitteln und deren Finanzierung bei Bedarf in den Jahren 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen;

g) zu prüfen, ob weitere Mittel zur Verbesserung des Zustandes des Waldes wie auch der Forstgebäude durch Bundesprogramme und Bundesförderung eingeworben werden können;

h) der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 zu berichten.“

Mit der Drucksache 22/13168 vom 6. Oktober 2023 wurde der Bürgerschaft zum Umsetzungsstand ein Zwischenbericht gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Mit der Drs. 22/10301 wurden 100.000 Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zum Waldumbau sowie Mittel in Höhe von jeweils bis zu 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Sanierung von Forstgebäuden in allen betroffenen Bezirken zusätzlich bereitgestellt.

Welche Maßnahmen wurden bisher über die zusätzlich bereitgestellten Mittel auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt (bitte mit Angaben der Maßnahmen, der jeweiligen Revierförstereien und der jeweiligen Kosten)?

Frage 2: Der Senat teilte mit, dass für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Revierförstereien die Beauftragung eines Fachgutachtens und dessen Auswertung notwendig seien. Für die Realisierung der Pilotanlagen für Fassaden-PV und Dachfotovoltaik seien intensive Vorbereitungen und die Einbeziehung vieler Begleiter notwendig. Zudem seien zahlreiche fachliche und rechtliche Fragen zu klären und das Zuwendungsverfahren arbeits- und zeitintensiv.

 

Liegt das Fachgutachten zur Ermittlung der Sanierungsbedarfe an den Revierförstereien bereits vor und

a. falls ja,

- welche Sanierungsbedarfe wurden ermittelt (bitte mit Angabe der jeweiligen Gebäude, der jeweiligen Revierförstereien sowie der jeweils geschätzten Sanierungskosten)

- In welchem Zeitraum wurde das Gutachten erstellt?

- Von wem wurde wann das Gutachten erstellt?

- Wie lautete der Untersuchungsauftrag?

- Welche Kosten hat die Erstellung des Gutachtens verursacht und worüber wurden diese Kosten getragen?

b. falls nein, ist das Fachgutachten bereits beauftragt worden?

Falls die Beauftragung bereits erfolgt ist, bitte benennen,

- wann und wer wurde beauftragt wurde,

- wie der Untersuchungsauftrag lautet,

- mit welche Kosten die Erstellung des Gutachtens verbunden ist / worüber die Kosten getragen werden,

- in welchem Zeitraum das Gutachten erstellt wird und

- wann das Gutachten vorliegen wird und die Ergebnisse ausgewertet sein werden.

Falls die Beauftragung noch nicht erfolgt ist, bitte begründen, warum dies der Fall ist und für wann eine Beauftragung vorgesehen ist.

Frage 3: Der Senat wurde zudem ersucht zu prüfen, ob weitere Mittel zur Verbesserung des Zustandes des Waldes wie auch der Forstgebäude durch Bundesprogramme und Bundesförderung eingeworben werden können.

Hierzu teilte der Senat in der Drs. 22/13168 mit, dass bereits im Herbst 2022 weitere Bundesmittel zur forstwirtschaftlichen Verwendung in der Gesamthöhe von 490.000 Euro beantragt worden seien. Diese Mittel würden grundsätzlich auch zum Waldumbau zur Verfügung stehen, seien jedoch an das "Vorhandensein entsprechender Förderanträge" geknüpft, die nur "von nicht staatlichen Stellen beantragt werden dürfen". Weiter teilte der Senat mit, dass die Mittel nur in Anspruch genommen werden können, wenn diese durch Hamburger Landesmittel im Verhältnis 40% Land - 60% Bund kofinanziert werden.

a) Sind Förderanträge zur Verwendung dieser Bundesmittel gestellt worden und

falls ja,

- von wem?

- für welche Maßnahmen und in welcher Höhe?

- wurden die Maßnahmen bereits bewilligt bzw. umgesetzt?

- hat die FHH die jeweilige Kofinanzierung sichergestellt und wenn ja, über welche Mittel?

falls nein,

- sind mit möglichen nicht staatlichen Antragsberechtigten hierzu Gespräche geführt worden und wenn ja, mit wem?

- sind Förderanträge zu erwarten?

b) Gibt es weitere Anstrengungen, Bundesmittel oder Programme zur Verbesserung des Zustandes des Waldes zu nutzen und wenn ja, welche?