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Wärmelieferung am Hörgensweg

Freitag, 28.06.2013

Im Jahre 1989 wurde der Rahmenvertrag zur Wärmelieferung für diverse Wohneinheiten zwischen SAGA/GWG und den Hamburger Gaswerken, jetzt E.ON Hanse, geschlossen.

Vor allem Mieterinnen und Mieter der Wohnanlage Hörgensweg/Dallbregen haben sich in der Vergangenheit auch öffentlichkeitswirksam über zu hohe Heizkostenvorauszahlungen und nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnungen beklagt. Bereits im letzten Jahr hatte sich auch die Aufsichtsratsvorsitzende von SAGA/GWG, Frau Senatorin Blankau, eingeschaltet.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass der bestehende Rahmenvertrag mit Schreiben vom 26. September 2012 zum Ablauf des 30. September 2013 gekündigt wurde. In der Drs. 20/5862 teilte der Senat im November letzten Jahres ferner mit, dass gegenwärtig nur mit E.ON verhandelt würde, weil aufgrund der Situation am Fernwärmemarkt kein Energieversorger am Markt sei, der dezentral im Netzbereich der E.ON Hanse Wärme erzeuge. Verhandlungsergebnisse lägen im ersten Halbjahr 2013 vor.

Die genannten Häuser sind jedoch nicht im engeren Sinne an Fernwärme angeschlossen, sondern werden über Gas beheizte Kessel mit Wärme versorgt. Die Anlage inklusive Versorgungsleitungen gehörte bislang E.ON Hanse.

 

Vor dem Hintergrund fragen wird den Senat:

 

1. Liegen die Verhandlungsergebnisse für einen neuen Wärmevertrag vor?

 

2. Wenn ja – seit wann und wann tritt der Vertrag in Kraft?

 

3. Wurde der Vertrag erneut mit E.ON Hanse geschlossen und

wenn ja – warum wurde die Gaslieferung nicht ausgeschrieben?

 

4. Haben SAGA /GWG erwogen, die Wärmeanlagen ggfs. selbst zu betreiben und die Gasanbieter zu wechseln, wenn nein – warum nicht?

 

5. Was ist Gegenstand des Vertrages?

 

6. Welche Konditionen (z.B. Laufzeit, Preisgleitklauseln, Dienstleistungen etc.) wurden vereinbart?

 

7. Welche Objekte bei SAGA/GWG werden mit dem Vertrag erfasst (Bitte die einzelnen Wohnanlagen mit der Anzahl der Wohneinheiten auflisten)?

 

 

8. Was ändert sich für die Mieter gegenüber der alten Vertragsbeziehung?

 

9. Was ändert sich für SAGA/GWG gegenüber der alten Vertragsbeziehung?

 

10. Trifft es zu, dass die Heiz- und Warmwasserabrechnung künftig direkt von SAGA/GWG vorgenommen werden soll?

 

a. Wenn ja, warum?

b. Ändert sich dadurch etwas an den Verantwortlichkeiten für die Anlagen

zur Energieerzeugung und der Leitungsnetze?

c. Wenn ja, was?

 

11. In der Wohnanlage am Hörgensweg erfolgt die Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser in den verschiedenen Gebäuden in gasbefeuerten Heizkesseln, die in den Heizzentralen installiert sind. Wie viele einzelne Wärmeerzeugungsanlagen mit Heizkesseln, Rohrleitungen etc. gibt es auf dem Gelände der Wohnanlage Hörgensweg?

 

12. Wer ist z.Zt. Eigentümer der Leitungsnetze von den Wärmeerzeugungsanlagen bis zur Hausverteilung in der Wohnanlage Hörgensweg?

 

13. Wer ist nach dem neuen Vertrag Eigentümer?

 

14. Wie alt und in welchem Zustand sind Heizanlage mit Kesseln, Brennern, Leitungen etc.?

 

15. Wer betreibt sie bzw. ist z.Zt. für den Unterhalt und die Instandhaltung/Reparatur zuständig?

 

16. Wer ist nach dem neuen Vertrag für die Wartung und Instandhaltung/Reparatur dieser der Heizkessel, Rohrleitungen etc. zuständig?

 

17. Haben SAGA/GWG den Mietern bereits mitgeteilt, wer künftig die Energie liefert, die Abrechnung erstellt und wie sich die Preise für Heizwärme bzw. Warmwasser künftig gestalten etc.?

 

a. Wenn ja – wann?

b. Wenn nein – wann ist das vorgesehen?

 

17. Sind energetischen Modernisierungsmaßnahmen von SAGA/GWG in der Wohnanlage am Hörgensweg geplant?

 

a. Wenn ja - welche und nach welchem Standard?

b. Wann und in welcher Zeit sollen sie umgesetzt werden?

c. Wie hoch werden die Kosten für diese Modernisierungsmaßnahme

voraussichtlich sein?

d. Wenn keine umfassende Sanierung – wird die Heizanlage modernisiert?

 

18. Welche Fördermittel werden ggfs. wofür und in welcher Höhe beansprucht?

19. Welche Kosten für die energetische Sanierung werden in welcher Höhe auf die Mieter umgelegt?

 

20. Mit welchen Mieterhöhungen pro m² wird die Modernisierungsmaßnahme kalkuliert?

 

21. Wie werden die Mietpreise für die Zeit nach der Sanierung heute kalkuliert?

 

22. In welcher Höhe werden Vorauszahlungen verlangt werden?

 

23. Werden sich unter dem Regime des neuen Vertrages und nach der Sanierung Kostenentlastungen für die Mieterinnen und Mieter ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe pro m²?