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Waffenrechtliche Überprüfungen bei Extremisten

Freitag, 09.03.2012

Die §§ 45, 5 Waffengesetz (WaffG) regeln die Rücknahme bzw. den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers / der Waffenbesitzerin entweder bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht bestanden hat oder aber nachträglich weggefallen ist. Dabei besteht nach den besonderen Voraussetzungen der §§ 45, 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 WaffG auch die Möglichkeit, Extremisten die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, Az: 6 C 29/08) ist auch derjenige als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes anzusehen, der verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt ohne einer verbotenen Partei anzugehören. Aus diesem Grund ist von der regelmäßigen Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit sowohl bei individueller als auch bei kollektiver verfassungsfeindlicher Betätigung auszugehen.

Die Hamburger Polizei soll im Dezember 2011 die Wohnungen von der Stadt bekannten Rechtsextremen auf Waffen durchsucht und deren waffenrechtliche Zulassungsvoraussetzungen überprüft haben. Hierdurch sollen mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen und etliche Waffen von Rechtsextremen eingezogen worden sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Bei wie vielen Personen wurden im Dezember 2011 waffenrechtliche Überprüfungen durchgeführt?

2. Ist es richtig, dass die im Dezember 2011 überprüften Personen ausschließlich dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen sind?

3. Wie viele Waffen welcher Art konnten bei den Überprüfungen im Dezember 2011 eingezogen werden?

4. Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden aufgrund der Überprüfungen im Dezember 2011 widerrufen bzw. zurückgenommen?

a) Wie viele dieser Widerrufe/Rücknahmen sind bereits bestandskräftig?

b) Wurden gegen diese Widerrufe/Rücknahmen Widersprüche eingelegt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Wurden bisher auch Personen der linksextremistischen Szene auf ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse überprüft?

a) Wie viele dieser Personen wurden wann und mit welchem Ergebnis überprüft?

b) Wie viele Waffen welcher Art konnten bei den Überprüfungen eingezogen werden?

c) Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden aufgrund der Überprüfungen widerrufen bzw. zurückgenommen?

d) Wie viele dieser Widerrufe/Rücknahmen sind bereits bestandskräftig?

e) Wurden gegen diese Widerrufe/Rücknahmen Widersprüche eingelegt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6. Wurden bisher auch andere vom Verfassungsschutz beobachtete Personen auf ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse überprüft?

a) Wie viele dieser Personen wurden wann und mit welchem Ergebnis überprüft?

b) Wie viele Waffen welcher Art konnten bei diesen Überprüfungen eingezogen werden?

c) Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden aufgrund der Überprüfungen widerrufen bzw. zurückgenommen?

d) Wie viele dieser Widerrufe/Rücknahmen sind bereits bestandskräftig?

e) Wurden gegen diese Widerrufe/Rücknahmen Widersprüche eingelegt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?