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Wann werden die Aufzugprobleme im AK Wandsbek abgestellt?

Dienstag, 26.07.2011

Seit vielen Wochen häufen sich kritische Anmerkungen zur Aufzugsanlage

im Asklepios Klinik Wandsbek. Dabei werden neben offenbar defekten Fahrtrichtungspfeilen auch lange Wartezeiten und häufige Ausfälle einzelner Aufzüge bemängelt. Zudem ist ein im vorderen Eingangsbereich angeordneter Aufzug offenbar im EG nicht betriebsbereit. Dies stellt gerade für ältere Menschen ein Problem dar.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Erkenntnislage liegt in der zuständigen Fachbehörde oder im

Bezirksamt Wandsbek zur oben dargestellten Beschwerdelage im AK

Wandsbek vor?

Das zuständige Bezirksamt beantwortet die Fragen auf der Basis von Angaben des Betreibers des Krankenhauses.

2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Aufzugsanlagen gelten

für Krankenhäuser, insbesondere das AK Wandsbek, im Hinblick auf

Anzahl, Beschaffenheit (Barrierefreiheit), Ausstattung (Ansagen, Richtungspfeile) und Wartungsintervalle?

Für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen in Krankenhäusern gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Anlagen müssen jährlich wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle unterzogen werden. Gefährliche Mängel, Unfälle und nicht durchgeführte Prüfungen müssen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Daneben finden sich weitere Regelungen in den §§ 37 und 38 der Hamburgischen Bauordnung. Die Barrierefreiheit von Einrichtungen des Gesundheitswesens wird allgemein in § 52 der Hamburgischen Bauordnung geregelt.

3. Durch welche Fachbehörde beziehungsweise welches Fachamt wird die

Einhaltung der Vorschriften beaufsichtigt? Wann fand die letzte Ortsbegehung

eines Amtsvertreters im Hinblick auf die Aufzugsanlagen im AK

Wandsbek statt?

Zuständige Behörde für die Überwachung der Sicherheit von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die letzte Begehung durch die Aufsichtsbehörde fand 2008 statt.

Zuständige Behörde für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung sind die Bezirksämter.

SENATSKANZLEI 29. Juli 2011

Geschäftsstelle des Senats zu 20/1068

PL 314

Berichtigung

Betr.: Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Jan Balcke

betreffend „Wann werden die Aufzugprobleme im AK Wandsbek abgestellt?“

(Drucksache 20/1068)

Die Antwort des Senats ist wie folgt zu berichtigen:

Die Antwort zu 1. ist durch die nachstehende Antwort zu ersetzen:

Der für die Anlagensicherheit zuständigen Behörde liegen keine derartigen

Erkenntnisse vor. Das für die Bauaufsicht zuständige Bezirksamt hat Anfang Juli von der Problematik Kenntnis erhalten und hat sich unmittelbar an den Betreiber des Krankenhauses gewandt. Es hat am 20. Juli 2011 von dort eine Antwort erhalten.

Drucksache 20/1068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

4. Entspricht die Ausstattung der Aufzüge im AK Wandsbek den aktuell geltenden rechtlichen Erfordernissen für barrierefreie Anlagen? Welche DIN

ist hierfür anzuwenden?

Die Aufzüge sind barrierefrei zu erreichen und für Rollstuhlfahrer benutzbar. Für sehbehinderte Menschen wird am Empfang der Klinik eine Begleitung angeboten. Die derzeit geltende Norm DIN EN 81-70 „Zugänglichkeit von Aufzügen mit Behinderungen“ ist von 2003 und kann nicht automatisch im vollen Umfang auf die erheblich älteren Aufzugsanlagen übertragen werden. Die Nachrüstung der Bedientaster mit für Blinde ertastbaren Zeichen ist für 2012 vorgesehen.

5. Laut Aussage der Wartungsfirma im entsprechenden Beschwerdeforum

auf deren Website sind diese abhängig von Aufträgen ihres Kunden, die

offenbar nicht erteilt wurden. In welcher Form hat die Freie und Hansestadt

Hamburg als Anteilseigner sowie Aufsichtsbehörde eine Möglichkeit,

auf eine zügige Abstellung der Missstände hinzuwirken? Wann will

die Freie und Hansestadt Hamburg diese Möglichkeit nutzen?

Die zuständige Behörde kann Maßnahmen zur Mängelbeseitigung anordnen, wenn Anlagenbetreiber ihren Pflichten aus eigener Verantwortung nicht nachkommen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen werden sicherheitsrelevante Mängel im Asklepios Klinikum Wandsbek nach hausinternen Vorgaben beseitigt. Im Übrigen siehe Antwort

zu 9.

6. Wann wurde nach Kenntnis von der Freien und Hansestadt Hamburg

beziehungsweise Asklepios zuletzt die Aufzugsanlage insgesamt (alle

Aufzüge) gewartet?

Die Aufzüge werden monatlich gewartet. Entsprechende Bescheinigungen liegen der zuständigen Behörde vor.

7. Ist der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der Geschäftsführung von Asklepios bekannt, an wie vielen Tagen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einer der Aufzüge nicht für den öffentlichen Betrieb zugänglich war?

Das Krankenhaus hat mitgeteilt, dass die Hauptaufzugsanlagen (5er-Gruppe) 2011 zu 95 Prozent der Zeit zur Verfügung standen. Es handelte sich bei 4.800 Stunden in 2011 um eine Gesamtausfallquote von 200 Stunden.

8. Aus welchem Grund ist der Aufzug im vorderen Bereich des Eingangs

des Hauptgebäudes offenbar nicht für den öffentlichen Betrieb eingerichtet?

Dieser Aufzug befindet sich noch im Bau und ist noch nicht betriebsbereit.

9. Sind der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken die dauerhaften Missstände im AK Wandsbek bekannt?

Wenn ja, wann will Asklepios diese abstellen lassen?

Das Krankenhaus hat mitgeteilt, dass die Ertüchtigung und Erweiterung der 5er-Aufzugsgruppe im Kernbereich des Krankenhauses geplant wird. Die Umsetzung des Projekts ist vonseiten der Asklepios Klinik Wandsbek für 2012/2013 vorgesehen.

Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH hat bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Fördermittel zur Ertüchtigung und Erweiterung der Aufzugskapazitäten an der AK Wandsbek zum Investitionsprogramm 2011 gestellt.

Die zuständige Behörde hat am 12. April 2011 für die Maßnahme bereits Fördermittel nach dem Hamburgischem Krankenhausgesetz (HmbKHG) für erste Planungsleistungen bewilligt.

Das Krankenhaus beabsichtigt, in Kürze weitere Fördermittel für die nächsten Planungsstufen bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese beabsichtigt, die Maßnahme in das Investitionsprogramm 2011/2012 aufzunehmen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/1068

Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass in die Krankenhausinvestitionsförderung nach dem HmbKHG die Förderung von Herstellungskosten gehört, die Kosten für Wartung und Instandhaltung sind dagegen nicht umfasst.

10. Sofern bereits Schritte erfolgt sind: Wann sind die Schritte zur Einleitung

der Probleme bei der Aufzugsanlage (Beleuchtung, Ansagen, ständiger

Ausfall) eingeleitet worden?

Siehe Antworten zu 5. und zu 9.