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Was lässt sich die Stadt das Eintreiben der höheren Kita-Gebühren kosten?

Montag, 13.09.2010

„Liebe Eltern,

vor dem Hintergrund der schwersten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und den damit verbundenen massiven Einnahmeverlusten für den Hamburger Haushalt hat der Senat im November 2009 u.a. beschlossen, die Eltern sozial abgestuft stärker an den Kosten der Kindertagebetreuung zu beteiligen. […]“

 

So beginnt der Brief, mit dem im Frühjahr d.J. alle Eltern von Hamburger Kita-Kindern angeschrieben wurden, u.a. um die zum 15. Mai erhöhten Essensgeldbeiträge in den Kitas bekanntzugeben.

Gleichzeitig erfolgte die Aufforderung, ggf. die Einkommensunterlagen der Familie beizubringen, damit zum 24.8. die im April vom Senat beschlossene Gebührenerhöhung greifen könne (Neubescheidung/Erhöhung der Elternbeiträge) bzw. direkt die Neubescheidung als Eingriff in den laufenden Bescheid.

 

Die Verschickung dieser Briefe erfolgte in den bezirklichen Kita-Sachgebieten unter Verwendung des eigens entwickelten Programs „Ausdruck maschinell bewilligter Kombibescheide“, für das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine zehnseitige Anleitung zur Verfügung gestellt wurde.

Zur Bewältigung dieser ersten Welle von Bescheiden wurden die Kita-Sachgebiete personell verstärkt.

In den vergangenen Monaten mehren sich die Berichte von Eltern, Kitas und sonst Betroffenen, dass die Kita-Sachgebiete in den Bezirksämtern vollständig überlastet seien und Wartezeiten von mehreren Stunden die Regel. Einige Bezirksämter sind offenbar dazu übergegangen, anstelle offener Sprechstunden nur noch Termine zu vergeben.

 

Eine betroffene Mutter schreibt mir etwa:

„[…]Mitte Mai diesen Jahres habe ich die Verlängerung der 6-stündigen Kita-Betreuung meine Sohnes und den Neuantrag für eine 2-stündige Hort-Betreuung meiner Tochter beantragt. Die alten Bescheide liefen zum 23.08. aus.

 

Bis heute habe ich keinen Bescheid erhalten.

 

Ende August teilte man mir mit, dass die zuständige Sachbearbeiterin (Frau …) in Urlaub sei, und erst nach ihrer Rückkehr Mitte September wieder Bescheide erteilt würden. Zudem sei man durch die Erhöhung der Beiträge und die damit verbundenen Folgen wie Neuberechnungen des Eigenanteils durch Anforderung von Einkommensnachweisen und auch zahlreichen Änderungsanträgen, um die Betreuungszeit zu reduzieren, stark überlastet.[…]

[…] Ich kann ja verstehen, dass die Mitarbeiterinnen Mitarbeiter dort überlastet sind, aber vier Monate Bearbeitungszeit sind mir dann doch zuviel. Obwohl es mich nicht überraschen dürfte. Durch Arbeitszeitänderung änderte sich im Ende letzten Jahres unser Familieneinkommen. Dies ist ja stets unverzüglich mit entsprechenden Nachweisen anzuzeigen. Dies habe ich dann Anfang Januar, als die Gehaltsnachweise vorlagen, auch getan. Auf dieses Schreiben habe ich bis heute keine Antwort erhalten, obwohl dies ja bereits vor der unsäglichen Beitragserhöhung lag.

Wenn ich dies so sehe, muss ich daher fragen, ob ich überhaupt in den nächsten Wochen einen Bescheid erhalte, oder gar erst Ende des Jahres.“

 

Entsprechende Berichte häufen sich.

 

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 10.9.2010 (Drs. 19/7151) hat der Senat mitgeteilt, dass in den Hamburger Bezirken für die Beratung und Antragsbearbeitung zum KibeG insgesamt 67,14 Stellen zur Verfügung stehen, tatsächlich aber 82,16 Beschäftigte (Vollzeit) arbeiten.

 

 

Dies stellt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt dar:

Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Hamburg gesamt

Stellen-Soll 14,75 9,39 8,93 9,77 15,25 4,00 5,05 67,14

Beschäftigungsvolumen 18,05 10,14 13,35 10,45 17,50 5,36 7,31 82,16

 

 

 

Ich frage den Senat.

 

1. In welchem Umfang wurden den Bezirksämtern Personal-, Sach- und sonstige Mittel im Laufe dieses Jahres im Zusammenhang mit der Erhöhung des Verpflegungsanteils sowie der Neubescheidung von Kita-Gutscheinen hinsichtlich der Elternbeiträge zur Verfügung gestellt?

 

(Bitte pro Bezirk sowie insgesamt darstellen)

 

2. Seit wann liegt das Beschäftigungsvolumen zur Kita-Antragsbearbeitung in den Bezirken insgesamt über 15% über dem Stellen-Soll? Weshalb?

 

3. Wie lange soll dieser Zustand andauern?

 

4. Weshalb hat eine vergleichbare Erhöhung des Beschäftigungsvolumens nicht auch im Bereich der Bearbeitung von Elterngeld-Anträgen stattgefunden? Wer hat hierüber wann entschieden?

 

5. Wie haben sich Stellen-Soll und Beschäftigungsvolumen zum 01.01.2009 bzw. 01.01.2010 dargestellt? (Bitte Darstellung wie in Drs. 19/7151)

 

6. In welcher Höhe entstehen der FHH Kosten für die Beschäftigung von 15,02 Kräften, die bspw. im Bereich Beratung / Antragsbearbeitung Kita tätig sind, pro Jahr?

 

7. Aus welchen anderen Verwaltungsbereichen ist das zusätzliche Beschäftigungsvolumen in den einzelnen Bezirken besetzt worden?

 

8. Bitte je Bezirk darstellen: In welchen Bereichen besteht ein Defizit Stellen-Soll / Beschäftigungsvolumen?

 

9. In welcher Höhe sind der FHH darüber hinaus überobligatorische Personal-/Sachkosten im Bereich Kita entstanden, die in der Erhöhung der Verpflegungsanteile bzw. der Erhöhung der Elternbeiträge ihre Ursache finden?

 

10. Wie stellt sich dies insgesamt (bitte wiederum für alle Bezirke sowie gesamt angeben) für den Bereich Kindertagespflege dar?