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Was passiert bei rückständigen GEZ-Gebühren und wie viel kostet die Vollstreckung?

Montag, 06.04.2009

Nach § 7 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages wird die Rundfunkgebührenschuld durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Im Falle Hamburgs wird die Gebührenschuld also durch den NDR festgesetzt. Weiter regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, dass Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt werden.

Die Gebührenbefreiung ist an den Sozialleistungsbezug gekoppelt. In vielen Fällen allerdings wird eine Gebührenbefreiung zu spät oder fehlerhaft beantragt, sodass eine Gebührenschuld anfällt. Eine Vollstreckung ist in diesen Fällen oft nicht zielführend.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Personen sind in Hamburg zurzeit von den GEZ-Gebühren befreit? Bitte in absoluten Zahlen sowie prozentual zur Gesamtbevölkerung sowie prozentual zu den Befreiungsberechtigten angeben.

2. Bei wie vielen SchuldnerInnen der GEZ hätten bei Entstehung der Schuld die Voraussetzungen für eine Befreiung vorgelegen?

3. Wie gestaltet sich eine Vollstreckung über rückständige Rundfunkgebühren im Verwaltungszwangsverfahren in Hamburg idealtypisch?

4. Wer nimmt die Vollstreckung der Gebührenschuld in Hamburg konkret vor?

5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Vollstreckung der Gebührenschuld und wie setzen sich diese zusammen?

6. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2004 bis 2008 jeweils eine Vollstreckung der Gebührenschuld in Hamburg eingeleitet?

a. In wie viel Prozent dieser Fälle konnte die Schuld vollstreckt werden? Welcher Betrag konnte in den Jahren 2004 bis 2008 jeweils insgesamt durch Vollstreckung eingetrieben werden?

b. In wie viel Prozent der Fälle mit eingeleiteter Vollstreckung konnte die Vollstreckung nicht umgesetzt werden? Welche Gründe spielen dafür eine wie große Rolle?

c. Wie hoch war die durchschnittliche Gebührenschuld bei eingeleiteter Vollstreckung in den einzelnen Jahren und welche Beträge markieren jeweils den oberen und den unteren Rand der Gebührenschuld?

7. In wie vielen Fällen führte die Vollstreckung der Gebührenschuld zum Kontoverlust?