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Wegfall des befristeten Zuschlags: Wie viele sind in Hamburg betroffen?

Freitag, 17.09.2010

Bisher haben Arbeitslose, die zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben, nach § 24 SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV) für bis zu zwei Jahren Anspruch auf einen befristeten Zuschlag, wenn sie in den Bezug des Arbeitslosengeldes II überwechseln, weil es ihnen nicht gelungen ist, nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I, wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Ein Teil von ihnen hat zuvor viele Jahre gearbeitet und es nun beispielsweise aufgrund des Alters besonders schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Bundesweit erhalten derzeit etwa 180.000 Arbeitslose diesen befristeten Zuschlag. Er beträgt zwei Drittel der Differenz zwischen dem zuvor bezogenen Arbeitslosengeld plus Wohngeld und dem den Betroffenen zustehenden Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Der Höchstbetrag liegt bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Partnern bei jeweils 160 Euro und bei 60 Euro pro Kind. Nach einem Jahr wird der Zuschlag um die Hälfte abgesenkt. Die Bundesregierung will diesen Zuschlag ab dem kommenden Jahr streichen.

Ich frage daher den Senat:

1. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige beziehen in Hamburg insgesamt den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II? (Bitte absolut und prozentual an allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen)

a. Wie viele von ihnen sind unter 25 Jahren?

b. Wie viele von ihnen sind zwischen 25 und 50 Jahren?

c. Wie viele von ihnen sind zwischen 50 und 55 Jahren?

d. Wie viele von ihnen sind über 55 Jahre alt?

2. Wie viele Personen in Hamburg erhalten insgesamt Leistungen nach § 24 SGB II, einschließlich, die mit dem Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner und Kinder? (Bitte absolut und prozentual)

a. Wie viele Kinder sind insgesamt betroffen? (Bitte absolut und prozentual)

b. Wie viele Zuschlagsberechtigte erhalten einen Zuschlag für ein oder mehrere Kinder?

3. Wie verteilt sich der befristete Zuschlag in Hamburg nach der Art der Bedarfsgemeinschaften?

a. Wie viele Single-Bedarfsgemeinschaften erhalten den befristeten Zuschlag?

b. Wie viele Paar-Bedarfsgemeinschaften erhalten den befristeten Zuschlag?

c. Wie viele Bedarfsgemeinschaften von Paaren mit Kindern erhalten den befristeten Zuschlag?

d. Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften erhalten den befristeten Zuschlag?

4. Wie lang ist die durchschnittliche Bezugsdauer des befristeten Zuschlags in Hamburg?

a. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige in Hamburg beziehen den befristeten Zuschlag weniger als ein halbes Jahr?

b. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige in Hamburg beziehen den befristeten Zuschlag ein halbes bis zu einem Jahr?

c. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige in Hamburg beziehen den befristeten Zuschlag länger als ein Jahr? Wie viele davon erreichen die Zuschusshöchstdauer von zwei Jahren?

5. Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschlag nach § 24 SGB II innerhalb des ersten Jahres in Hamburg?

a. bei Single-Haushalten?

b. bei Paaren ohne Kinder?

c. bei Paaren mit Kindern?

d. bei Alleinerziehenden mit Kindern?

6. Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschlag nach § 24 SGB II nach Ablauf des ersten Jahres?

a. bei Single-Haushalten?

b. bei Paaren ohne Kinder?

c. bei Paaren mit Kindern?

d. bei Alleinerziehenden mit Kindern?

7. Wie beurteilt der Senat den Wegfall des befristeten Zuschlags? Welche Auswirkungen sieht er insbesondere in Haushalten, in denen Kinder leben?