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Weitere Nachfragen zum Rest-Buchenhofwald, der kein Wald mehr ist

Donnerstag, 16.09.2010

Die Senatsantworten auf meine jüngste Anfrage zum ehemaligen Buchenhofwald (vgl. Drucksache 19/ 6924) sind erklärungsbedürftig: Zum einen wird dargestellt, dass durch Baulast eine Bebauung des südlichen Grundstücks nicht möglich sei, zum anderen wird bestätigt, dass diese Baulast nicht im Grundbuch eingetragen und auch sonst nirgends vermerkt ist. Weiterhin wurde diese Erklärung erst am 31.05.2010 – und damit nach den Baumfällungen am Buchenhofwald abgegeben.

 

§ 79 der Hamburgischen Bauordnung besagt im Absatz III, dass die Baulast durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde untergehen kann. Nach der Senatsbegründung, dass eine Schutzwürdigkeit des südlichen Teils des Buchenhofwaldes Waldes nicht gegeben ist, könnte nach Lesart der Menschen vor Ort dieses Gelände jederzeit bebaut werden

 

Die Schwarz – Grüne Politik des Bezirks Altona hat wohl auch aus diesen Gründen immer erklärt, den südlichen Teil des Buchenhof-Waldes planungsrechtlich unter Schutz stellen zu wollen. Entsprechend wurde der Alternativantrag zum Bürgerentscheid auch formuliert. Dieser Antrag .regelte ein weniger gegenüber dem Hauptantrag, indem nur der südliche Teil und nicht der gesamte Wald unter Schutz gestellt werden sollte. Es ist davon auszugehen, dass alle Bürger, die beim Bürgerentscheid abgestimmt haben, zumindest den südlichen Teil des Buchenhof-Waldes planungsrechtlich schützen wollten. Der Antrag der schwarz –grünen Koalition war rechtlich auch nicht zu beanstanden.

 

Um diese und andere offene Punkte für die Bevölkerung vor Ort zu klären, frage ich den Senat:

 

1.) Nachdem der Senat den Bürgerentscheid aufgehoben hat, weil der Hauptantrag rechtlich zu beanstanden war, frage ich den Senat, ob er plant darauf hinzuwirken, dass der Antrag der Schwarz – Grünen Koalition des Bezirks Altona planungsrechtlich umgesetzt wird, um den südlichen Teil – so wie es in er Diskussion immer Bestätigt wurde, und so wie die Altonaer Bürger sich im Bürgerentscheid artikuliert haben – dauerhaft zu sichern?

 

2.) Alternativ kann der Senat die Befürchtungen der Bürger des Bezirks Altona dahingehend entkräften, indem er bestätigt, dass es einer weiteren dauerhaften Sicherung des Waldes nicht bedarf.

Aus diesem Grunde frage ich, wie die dauerhafte Sicherung des Rest Buchenhof-Waldes mittlerweile umgesetzt worden ist?

3) Der Senat führt in der Drucksache 19/6924 aus, dass der südliche Teil des Buchenhof-Walds aufgrund einer vorliegenden Verpflichtungserklärung nach § 79 Hamburgische Bauordnung (Baulast) nicht bebaut werden kann.

a) Wie sieht diese Verpflichtungserklärung konkret aus?

b) Warum ist diese nicht im Grundbuch vermerkt?

4) In der Drucksache 19/6924 führt der Senat aus, dass es sich beim verbleibenden Buchenhof-Wald nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr um einen Wald handelt.

a) Warum handelt es sich nun nicht mehr um einen Wald nach dem Landeswaldgesetz?

b) Welche Auswirkungen hat die fehlende Unterschutzstellung unter das Landeswaldgesetz für die dauerhafte Sicherung des ökologisch so wertvollen Biotops.

c) Was für einen rechtlichen Status hat diese bewaldete Fläche nach Auffassung der zuständigen Behörden nun?

d) Wodurch unterscheiden sich die Schutzvorschriften des jetzigen Zustands von dem vorherigen Waldzustand? Bitte benennen.

e) Wie groß ist die verbliebene bewaldete Fläche in m²?

In den Senatsdrucksachen zum Buchenhof-Wald sind weitere Fragen nicht oder aus Sicht der Fragestellerin nicht ausreichend beantwortet worden:

5) Warum bekam der BVE innerhalb des beantragten Bauvorbescheids die planungsrechtliche Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch für das Überschreiten der Vollgeschosse um ein ganzes Vollgeschoss? Bitte ausführen.

Der BVE wurde wegen der hohen ökologischen Sensibilität der Baumaßnahme beauftragt, die ökologischen Auswirkungen beobachten und untersuchen zu lassen.

 

6) Wann wird die Öffentlichkeit über die diesbezüglichen Ergebnisse informiert? Wo sind diese Ergebnisse öffentlich einsehbar? Bitte ausführen.