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Weiterhin schlechte Teilnahmequoten bei Vorsorgeuntersuchungen von Kindern („U“) in sozial schwachen Stadtteilen – und der Zusammenhang mit der Zahl der Kinderärztinnen und –ärzte in diesen Stadtteilen

Montag, 05.07.2010

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVJK) sieht die medizinische Versorgung von Kindern in sozialen Brennpunkten „in großer Gefahr“ (vgl. Hamburger Abendblatt Online vom 25.06.2010). Das geplante Sparpaket der CDU-/FDP-Bundesregierung werde „die Lage für die Jungen und Mädchen aus armen Familien“ verschärfen. Eine Unterversorgung mit Praxen gebe es bereits in sozial schwierigen Stadtteilen der Großstädte – Hamburg wird explizit genannt. In diesem Zusammenhang wird vom BVJK auch auf die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder verwiesen („U-Untersuchungen“).

 

Die Antworten des Senats auf Anfragen der SPD-Fraktion zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder haben wiederholt nicht hinnehmbare Unterschiede bei den Teilnahmequoten aufgezeigt (vgl. u.a. Drs. 19/2412 und zuletzt 19/6255). Dieses gilt sowohl für die deutlich geringeren Quoten bei Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit als auch für die verschiedenen Stadtteile.

 

Während zum Beispiel 96 Prozent der deutschen Eltern der Einladung zur Untersuchung U 4 nachkommen, sind es bei den Nichtdeutschen nur 77 Prozent. Bei den nichtdeutschen Kindern ist die Teilnahmequote bei den Untersuchungen U1 bis U6 sowie bei der U9 sogar noch schlechter als bisher geworden. Schlechte Teilnahme-Quoten zeigen etwa Billbrook, Billstedt, Harburg, Horn, Jenfeld, St. Pauli und Wilhelmsburg.

 

Die Antworten des Senats auf frühere Anfragen (Drs. 19/4562) zeigten bereits einen Zusammenhang zwischen einer schlechten oder gar Unter-Versorgung mit Kinderarztpraxen und schlechten Teilnahmequoten bei den Vorsorgeuntersuchungen – wie er aktuell auch von BVJK kritisiert wird.

 

Aktuell hat der Senat zudem einräumen müssen (Drs. 19/6255), dass sich nach jahrelangem Nicht-Handeln jetzt auch die Umsetzung des ohnehin auf die Untersuchungen U6 und U7 beschränkten Modellversuchs verschiebt: Statt wie von Behördenseite bislang versprochen, bekommen die ersten Eltern die Einladung zu den U-Untersuchungen nun nicht „im Mai 2010“ sondern spätestens zu Anfang des vierten Quartals. Bereits 2006 hatte Senator Wersichs Amtsvorgängerin Schnieber-Jastram nach dem Sonderausschuss „Vernachlässigte Kinder“ angekündigt, die U1 bis U9 sogar verpflichtend machen zu wollen.

 

Die Hamburger Regelung für die Teilnahme an den Untersuchungen ist insbesondere mit Blick auf die anderen Bundesländer nicht nachvollziehbar. So gibt es in Bayern und Baden-Württemberg eine Verpflichtung zur Teilnahme. Von allen anderen Ländern, die ein Erinnerungs- und Meldewesen haben - alle außer Sachsen-Anhalt - kennt kein Land eine Beschränkung wie in Hamburg auf lediglich zwei U-Untersuchungen. Minimum sind fünf U-Untersuchungen, wie es für Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt. Alle Untersuchungen sind in Niedersachsen und dem Saarland verbindlich.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Kinderarztpraxen und wie viele Kinderärztinnen und –ärzte gibt es in den Hamburger Stadtteilen? (bitte wie in der Drs. 19/4562)

 

2. Wie viele Kinder gibt es in den Hamburger Stadtteilen jeweils sowie in Hamburg insgesamt und wie viele Kinder kommen jeweils a.) auf eine Kinderarztpraxis und b.) auf eine Kinderärztin bzw. einen Kinderarzt in den Stadtteilen sowie in Hamburg insgesamt? (bitte wie in der Drs. 19/4562)

 

3. In Ergänzung der Kleinen Anfrage Drs. 19/6255: Wie sind die Teilnahmequoten nach Stadtteilen über die einzelnen U-Untersuchungen hinweg?