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Welche Grundschulen brauchen eine neue Schulleitung?

Donnerstag, 04.11.2010

Der Verband der Hamburger Schulleitungen hat öffentlich kritisiert, dass 45 der Hamburger Grundschulen keine Schulleitung hätten. Der Grund sei die ursprünglich geplante Fusion vieler kleinerer Grundschulen zu größeren Standorten, die nur eine Schulleitung benötigten. Die Schulleiter der zumeist kleineren Standorte haben entweder neue Aufgaben erhalten oder wurden in den Ruhestand versetzt.

Die Deputation der Hamburger Schulbehörde hat am 23. September 2010 die Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2010/11 beschlossen. Dadurch dass die Fusionen der Grundschulen nun in der Regel nicht stattfinden, gibt es freie Schulleitungsstellen, die neu besetzt werden müssen.

 

Daher frage ich den Senat:

1. Welche der Grundschulen haben eine Schulleitung, die gem. § 94 HmbSG endgültig bestellt wurde?

2. Welche der Grundschulen haben eine Schulleitung, die gem. § 94 HmbSG vorläufig eingesetzt wurden?

3. Welche der Grundschulen haben eine Schulleitung, die kommissarisch wahrgenommen wird?

4. Welche der Grundschulen haben eine Leitung, der die Aufgaben der Schulleitung übertragen wurden?

5. Welche der Grundschulen haben eine stellvertretende Schulleitung, die gem. § 94 HmbSG endgültig bestellt wurde?

6. Welche der Grundschulen haben eine stellvertretende Schulleitung, die gem. § 94 HmbSG vorläufig eingesetzt wurden?

7. Welche der Grundschulen haben eine stellvertretende Schulleitung, die kommissarisch wahrgenommen wird?

8. Welche der Grundschulen haben eine stellvertretende Leitung, der die Aufgaben der Schulleitung übertragen wurden?

9. Für welche Grundschulen wird durch die Schulbehörde ein Findungsverfahren gem. § 92 HmbSG für die Neubesetzung der Schulleitungsstelle vorbereitet?

10. Für welche Grundschulen wird durch die Schulbehörde ein Findungsverfahren gem. § 92 HmbSG für die Neubesetzung der stellvertretenden Schulleitungsstelle vorbereitet?

11. Für welche Grundschulen werden gem. § 92 HmbSG die Schulleitungsstellen neu ausgeschrieben?

12. Für welche Grundschulen werden gem. § 92 HmbSG die stellvertretenden Schulleitungsstellen neu ausgeschrieben?

13. Für welche Grundschulen wird von einem Findungsverfahren gem. § 96a HmbSG bei der Besetzung der Schulleitung abgesehen?

14. Für welche Grundschulen wird von einem Findungsverfahren gem. § 96a HmbSG bei der Besetzung der stellvertretenden Schulleitung abgesehen?