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Welche Haltung hat der Senat zur Kopfpauschale?

Mittwoch, 17.02.2010

Der Bundesgesundheitsminister strebt offen die Abschaffung von Gerechtigkeit und Solidarität in der Krankenversicherung an. Der Systemwechsel zur Kopfpauschale würde bedeuten, dass in Zukunft ein Manager und eine Reinigungskraft den gleichen Betrag zur Krankenversicherung zahlen. Über steuerliche Anrechnungen oder Zuschüsse solle dann angeblich ein geringfügiger sozialer Ausgleich organisiert werden.

Während der Bundesgesundheitsminister derzeit von einem Finanzbedarf in Höhe von zehn Milliarden Euro ausgeht, kommen aktuelle unabhängige Berechnungen auf 36 bis 39 Milliarden Euro, die nötig wären, um eine Kopfpauschale von 100 Euro gegenzufinanzieren. Hinzu käme noch der Steuerzuschuss für die kostenfreie Mitversicherung von Kindern, der bis 2012 auf rund 14 Milliarden Euro steigen soll.

Der Bundesfinanzminister hat bereits erklärt, dass die Mittel für eine staatliche Ausgleichszahlung im Bundesetat nicht vorhanden sein werden: Wenn man für diese Aufgabe einen zweistelligen Milliardenbetrag an Steuergeldern brauchte, müsse man sagen, wo er herkommen solle.

Hamburgs Gesundheitssenator Wersich hat nun dennoch öffentlich erklärt, dass er das Vorhaben einer Kopfpauschale unterstützt. Demgegenüber hat die Fraktion der GAL erklärt, dieses Ansinnen sei „unsozial und fahrlässig“.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Welche Haltung hat der Senat zur Kopfpauschale?

a. Teilt der Senat die Auffassung des Gesundheitssenators, dass die Kopfpauschale „krisensicherer“ und „gerechter“ sei als eine paritätische, einkommensabhängige Beitragsbemessung?

i. Wenn ja: Mit welchen Argumenten?

ii. Wenn nein: Warum nicht?

2. Wie sollte nach Meinung des Senats die Finanzierung des Gesundheitswesens zukünftig geregelt werden?

3. Welche Haltung hat der Senat zum Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

4. Welche Haltung hat der Senat zu dem Vorschlag, zusätzlich zu den Einkommen aus abhängiger Arbeit auch andere Einkommensarten wie Gewinneinkommen, Kapitalerträge und andere sowie andere Berufsgruppen wie Beamte, Politiker und Selbständige in die Krankenversicherung einzubeziehen, also dem unter anderem von der SPD vertretenen Konzept der „Bürgerversicherung“?

5. Welche anderweitigen Maßnahmen sind nach Meinung des Senats erforderlich, um das Gesundheitswesen zukünftig gerecht und krisensicher zu finanzieren?