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Wer hat Eva gestohlen? (II)

Montag, 03.01.2011

Bis vor kurzem stand im Park hinter dem Dienstgebäude des ehemaligen Ortsamtes Rahlstedt in der Rahlstedter Straße 151-157 die 1979/1980 geschaffene, 203 cm hohe Bronzefigur „Eva“ des bekannten Bildhauers Bernd Stöcker. Sie wurde dort am 15. August 1984 eingeweiht. Am 18. Dezember 2010 um 10.15 Uhr stellte ein Passant das Fehlen der Bronzefigur fest. Anschließend teilte er den Sachverhalt der Polizei mit, die daraufhin den Tatort aufsuchte und ein Strafverfahren einleitete. Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen wurden durchgeführt bzw. eingeleitet.

 

Zurückgeblieben ist nur die Grundplatte mit den Füßen und Knöcheln, oberhalb derer die Figur mit einem unbekannten Werkzeug abgetrennt wurde. Allerdings gehört Eva nicht mehr der Stadt, sondern sie wurde 2006 zusammen mit dem Grundstück und dem Dienstgebäude von der Stadt an einen privaten Investor verkauft. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters und/oder Wiederbeschaffung des Stehlgutes führen, hat die Polizei zwischenzeitlich einen Betrag in Höhe von 500 € ausgelobt (Drs. 19/8234).

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand in Bezug auf die eingeleiteten Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen im Fall „Eva“ dar?

2. Welchen Wert hatte die Bronzefigur „Eva“ bis zu ihrer Zerstörung?

3. Welchen gegenwärtigen Materialwert hat die Bronzefigur „Eva“ schätzungsweise?

4. Wann wurde der Eigentümer der Bronzefigur „Eva“ über den Diebstahl informiert?

5. Welche Regelungen wurden in dem 2006 geschlossenen Grundstückskaufvertrag in Bezug auf die Bronzefigur „Eva“ getroffen?

6. Inwieweit darf der Eigentümer demnach beliebig mit ihr verfahren, insbesondere sie verkaufen, an einen anderen Ort verschaffen oder ähnliches?

7. Hat der Eigentümer seine Bronzefigur „Eva“ gegen Beschädigung und Diebstahl versichert?

 Wenn ja: Wie hoch ist die Versicherungssumme? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

 Wenn nein: Warum nicht?

8. Ist der Eigentümer bereit, eine eventuelle Versicherungssumme für einen Ersatz für die abhanden gekommene Bronzefigur „Eva“ bereitzustellen oder muss befürchtet werden, dass die Versicherungssumme als eine Art „Sonderdividende“ vom neuen Eigentümer einbehalten wird?