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Wer hat Zugang zu der Polizeischießanlage Bahrenfeld?

Montag, 18.10.2010

In Bahrenfeld befindet sich derzeit noch die größte Hamburger Schieß-Trainingsstätte der Polizei.

Es ist der einzige Schießstand im Bereich der Hansestadt, auf dem Beamte mit der Maschinenpistole den scharfen Schuss üben können. Das Mobile Einsatzkommando hat dort die Möglichkeit, umfangreichere Übungsszenarien durchzuspielen und auch der Bundesgrenzschutz, der Zoll und Vereine nutzen den Stand.

Die Anlage soll nun nach Fertigstellung der neuen Schießanlage in Winterhude im Frühjahr 2011 aufgegeben werden.

Es gab Hinweise darauf, dass in der Anlage Schießübungen von unberechtigten Personen durchgeführt worden sein sollen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wer hat Zugang zu der Schießanlage Bahrenfeld und auf welcher Grundlage?

 

a. Welche Einrichtungen und Vereine nutzen derzeit die Polizeischießanlage Bahrenfeld und in welchem Umfang?

b. Haben dort freie Mitarbeiter/ -innen von anderen Diensten Zugang und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

c. Übt die Bundespolizei in der Polizeischießanlage Bahrenfeld und wenn ja, in welchem Umfang?

d. Werden die Leistungen für andere Behörden berechnet und wenn ja, wie, auf welcher Grundlage und wie viel ist jeweils wem gegenüber in den letzten zehn Jahren berechnet worden bzw. wenn nein, warum nicht?

e. Haben Personen, die nicht im öffentlichen Dienst aktiv sind, dort Zugang und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

f. Können hier auch Minderjährige außerhalb des Polizeidienstes (Anwärter/ -innen) privat schießen bzw. kann der Senat ausschließen, dass solche dort geschossen haben?

 

2. In welcher Form wird registriert, wer die Schießanlage Bahrenfeld aufsucht und hier schießt?

 

3. Inwieweit wird die Anlage video- und/oder personell überwacht?

 

4. Ist es zutreffend, dass außerhalb der Dienstzeiten das Gelände unbewacht ist und der Zugang durch Dritte nicht bemerkt wird bzw. ausgeschlossen werden kann?

 

5. Wird ein Entgelt für die Überlassung der Schießanlage von Dritten eingefordert und wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage?

 

6. Wie wird ggf. die Haftung gegenüber Dritten, die nicht aktiv im öffentlichen Vollzugsdienst stehen, begrenzt und/oder ausgeschlossen?

 

7. Welche Kontrollen werden an der Schießanlage Bahrenfeld durchgeführt?

a. Wer führt die Kontrollen durch?

b. Wer überprüft, ob die Personen, die dort schießen, auch eine Waffenbesitzkarte haben?

c. Wer prüft, dass ggf. mitgebrachte Personen ohne Schießerlaubnis keine Schießübungen oder Ähnliches durchführen?

d. Wie wird kontrolliert, dass dort nur mit zugelassenen Waffen gefeuert wird?

e. Inwieweit werden die Personalausweise bei dem Betreten der Anlage kontrolliert?

 

8. Sind aus den letzten zehn Jahren Fälle bekannt, bei denen sich Personen unerlaubt in der Schießanlage Bahrenfeld bzw. auf dem Gelände aufgehalten haben und wenn ja, wann, welcher Art waren die Vorfälle und welche Konsequenzen zog dies jeweils nach sich?

 

9. Sind aus den letzten zehn Jahren Fälle bekannt, bei denen Personen ohne Erlaubnis Schießübungen in der Schießanlage Bahrenfeld durchgeführt haben und wenn ja, wann, welcher Art waren die Vorfälle und welche Konsequenzen zog dies jeweils nach sich?

 

10. Sind aus den letzten zehn Jahren Fälle bekannt, bei denen sich unberechtigte Personen – z.B. durch das Überlassen von Schlüsseln – Zutritt zur Schießanlage Bahrenfeld verschafft haben und wenn ja, wann, welcher Art waren die Vorfälle und welche Konsequenzen zog dies jeweils nach sich?

 

11. Hat es in den letzten zehn Jahren ggf. weitere Unregelmäßigkeiten bei der Schießanlage Bahrenfeld gegeben und wenn ja, wann, welcher Art waren die Vorfälle und welche Konsequenzen zog dies jeweils nach sich?

 

12. Wird der Munitionsschrott auf illegale Nutzung kontrolliert?

 

13. Plant der Senat ggf. die Anlage zu privatisieren und wenn ja, wann und warum bzw. wenn nein, warum nicht?