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Wiederkaufsrecht – Gerichtsverfahren (II)

Freitag, 26.06.2009

In der der Antwort des Senates auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/678) zu der Frage nach den anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Wiederkaufsrechte, führt der Senat aus, dass bis zum 11.07.2008 sechs Gerichtsverfahren mit einer Forderungssumme von über 1 Mio. Euro eingeleitet wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wurden seit dem 11.07.2008 neue Gerichtsverfahren gegen die Wiederkaufsrechte eingeleitet?

a. Wenn ja, wie viele?

 

2. Wie hoch sind die Forderungssummen der neuen Gerichtsverfahren?

 

3. Wurden bereits Urteile in den sechs Gerichtsverfahren, die bis zum 11.07.2008 bekannt waren, gesprochen?

a. Wenn ja, wie viele und zu welcher Auffassung kamen die Gerichte dabei?