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Wiederkaufsrecht – Gerichtsverfahren (III)

Freitag, 11.09.2009

In der der Antwort des Senates auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/678) zu der Frage nach den anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Wiederkaufsrechte, führt der Senat aus, dass bis zum 11.07.2008 sechs Gerichtsverfahren mit einer Forderungssumme von über 1 Mio. Euro eingeleitet wurden. Am 29. Mai 2009 hat das Landgericht Hamburg in einigen Verfahren nun die Klagen zurückgewiesen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Gerichtsverfahren wurden vorm Landgericht Hamburg verhandelt und welche genauen Urteile sind ergangen?

a.) Wie hoch waren die Forderungssummen der Kläger, die in diesen Verfahren beurteilt wurden?

b.) Wie viele Kläger haben bereits Berufung gegen die Urteile eingelegt?

 

2. Wie viele Klagen wurden noch nicht von den Gerichten bearbeitet?