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Winterdienst auf Wegen in Grün- und Erholungsanlagen (II)

Freitag, 06.01.2012

Durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (HmbGVB. S. 73 ff.) wurden in § 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen u.a. folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

 

„Bei Schnee- und Eisglätte sollen Wege in Grünanlagen außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk von der Stadtreinigung nach besten Kräften im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut werden, soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt. Dabei ist die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen.“

 

Als Begründung heißt es hierzu in Drs. 19/8471:

 

„Auch auf den Wegen in Grün- und Erholungsanlagen soll künftig, wenn auch nur in begrenztem Umfang, ein Winterdienst stattfinden. Durch diese Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Eröffnung eines Verkehrs grundsätzlich mit der Verpflichtung einhergeht, den entsprechenden Weg verkehrssicher zu halten. Dies umfasst in einem eingeschränkten Umfang auch gewisse Maßnahmen des Winterdienstes, die erforderlich sind, um die Anlagen auf stark frequentierten und z.B. als Zugang zu öffentlichen Einrichtungen oder Verkehrsmitteln erforderlichen Bereichen begehbar zu halten. Eine vollständige Beseitigung von Schnee- und Eisglätte in Grünanlagen ist dagegen weder aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll noch aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich und daher gesetzlich nicht vorgesehen.“

 

Zum Zeitpunkt der ersten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 20/1083) war das Abstimmungsverfahren für die Winterdienstsaison 2011/2012 über die von der SRH zu reinigenden Wegestrecken zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, den Bezirksämtern und der Stadtreinigung Hamburg AöR noch nicht abgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Auf welchen Wegen in welchen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen soll künftig ein Winterdienst stattfinden? (Bitte Antwort nach Bezirken gliedern.)

2. Ggf. welche Priorisierung wurde für den Winterdienst auf den ausgewählten Wegen festgelegt?