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Wird der Erbpachtvertrag zur Fischauktionshalle überwacht? (II)

Dienstag, 08.05.2012

Aus der Beantwortung auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/3721) ergeben sich noch einige Nachfragen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Entscheidend für den Zuschlag sei seinerzeit das überzeugendste Nutzungskonzept gewesen. Welche Merkmale stießen beim erfolgreichen Kandidaten gegenüber den anderen Projekten hervor?

 

2. Ist das Nutzungskonzept oder Bestandteile dessen Teil des Erbpachtvertrages geworden (automatisch oder ausdrücklich benannt)?

 

3. Es wurde mitgeteilt, dass bei der Brandverhütungsschau am 10. Mai 2010 keine Mängel festgestellt wurden. Diese Erkenntnis beträfe auch den Kuppelbereich. Gemäß Drs. 19/3343 bestanden jedoch insbesondere dort Instandsetzungs-bedarfe. Wurden diese nunmehr ausgebessert? Wenn ja, wann und durch wen wurde dies seitens der FHH kontrolliert?

 

4. Es wurden bei der Begutachtung am 10.05.2012 keine "nennenswerten Mängel" festgestellt.

a. Welche sonstigen Mängel wurden festgestellt?

b. Wurde der Brand- und Korrosionsschutzanstrich mittlerweile lückenlos aufgetragen?

 

5. Wie verhält es sich, dass im Vorfeld der Vergabe offenbar stets von wesentlichen Mängeln gesprochen wurde, sich diese im Nachgang jedoch offenbar als nicht gravierend herausgestellt haben? Zu welchem Zeitpunkt vor und nach der Ausschreibung bzw. Vergabe wurden Begutachtungen zum baulichen Zustand durchgeführt und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte im Detail darstellen)?

 

6. In der Beantwortung von Frage 10 c) der Drs. 20/3721 sind noch wichtige Aspekte der Fragestellung offen geblieben. Daher wiederhole ich diese: Welche Kosten stehen dem Erfüllen der Brand- und Korrosionsschutzauflagen gegenüber?

 

7. Die Fragen 12. sowie 12. a) und c) sind nicht eindeutig beantwortet worden und die Antworten verweisen leider auf weitere Drucksachen, deren Inhalt die Fragen ebenfalls nicht beantworten. Daher wiederhole ich die Fragen erneut:

a. Welche genauen Regelungen enthält der Erbbauvertrag in Hinblick auf die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten in der Fischauktionshalle?

b. Werden diese Regelungen erfüllt?

c. Wie ist die Begrifflichkeit „öffentliche Toilette“ definiert?

d. Welche Vorgaben in Hinblick auf öffentliche Toiletten enthielt die Ausschreibung? Bitte um Wortlaut wiedergeben.

 

8. Unmittelbar westlich des denkmalgeschützten Gebäudes stehen nach Aussagen lokaler Gastronomen regelmäßig Fahrzeuge (LKW) des Pächters. Ist dies rechtlich zulässig (Erbpachtvertrag, Widmung der Flächen, andere rechtliche Grundlagen) und wie bewertet die für Denkmalschutz zuständige Behörde diesen Umstand?

 

9. Es wurde die Fläche der Fischauktionshalle für Werbebanner verwendet, die nicht unmittelbar auf die Veranstaltung hinweisen.

a. Ist dieser Umstand dem Senat rsp. den zuständigen Dienststellen der FHH bekannt?

b. Sind diese zulässig oder gibt es zur Verwendung der Außenflächen Auflagen oder Reglementierungen? Wenn ja, welche?

 

10. Der Senat verweist in der Beantwortung auf Frage 20 der Drs. 20/3721 auf privatrechtliche Regelungen und lässt die Erkenntnis offen, welche Konzept-bestandteile in den Erbbaurechtsvertrag übertragen wurden. Von daher frage ich erneut:

a. Wie viele Bestandteile des Konzepts wurden in den Erbbaurechtsvertrags übernommen? Welche Teile des Konzepts sind konkret übernommen worden? Welche nicht?

b. Mit welcher Begründung lehnt der Senat die Nennung der übernommenen Teile aus dem Nutzungskonzept des Bewerbers ab? Welche gravierenden privatrechtlichen Schutzziele übertreffen an dieser Stelle die Informationspflicht des Senats gegenüber dem Parlament?

 

11. Der Senat stellt in der Beantwortung auf die Frage 22 der Drs. 20/3721 dar, dass keine Sicherheiten im Rahmen des Gebotsverfahrens eingefordert wurden. Ist dies gängige Praxis bei Ausschreibungen dieser Laufzeit und Größenordnung? Wenn nein, warum hat der Senat zum damaligen Zeitpunkt auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet?

 

12. Der Senat stellt dar, dass der Erbpachtvertrag den Bietern nicht bekannt gewesen war. Wurde nach der ersten, missglückten Ausschreibungsrunde dem Gewinner der Ausschreibung der Vertragsentwurf bereits zugänglich gemacht?

 

13. Der Senat verweist bei seiner Antwort auf Frage 9 der Drs. 20/3721 auf Angaben des Erbbauberechtigten. Durch welche Dienststelle der FHH wurde zu welchem Zeitpunkt diese Angabe kontrolliert?

 

14. Es hat offenbar mehr als fünf Jahre gebraucht und bis heute sind offenbar nicht alle erforderlichen Anstriche erfolgt (Frage 16 der Drs. 20/3721). Wann setzt der Senat bzw. wann setzen die zuständigen Behörden die Forderung nach einem angemessenen Außenanstrich gem. dem Erbpachtvertrag durch?