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Wird der Erbpachtvertrag zur Fischauktionshalle überwacht? (III)

Dienstag, 10.07.2012

Es sind aus der Beantwortung auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen zum Sachverhalt „Fischauktionshalle“ weitere Nachfragen entstanden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Der Senat stellt in seiner Antwort vom 15.05.2012 (Drs. 20/4136) auf meine Schriftliche kleine Anfrage vom 09.05.2012 dar, dass dem Gewinner der 1. missglückten Ausschreibung bereits vor Beginn des 2. Ausschreibungsverfahren ein vollständiger Vertragsentwurf zugänglich gemacht worden ist (Frage 12). Enthielt dieser Vertragsentwurf bereits die vollständigen Regelungen des Heimfallrechts, wie sie in §12 Punkt 12.1 - 12.7 in dem endgültigen Erbbaurechtsvertrag vom 30.05.2005 auch beurkundet worden sind?

2. Welche Unterschiede enthält die zwischen Stadt und Erbbaupächter getroffene Vereinbarung, die Bestandteil des Erbpachtvertrages geworden ist (Drs. 20/4136), gegenüber dem vom heutigen Pächter im Bewerbungsverfahren vorgelegten Nutzungskonzept? Bitte sowohl zusätzliche als auch entfallene Punkte aufführen.

3. In Frage 7 meiner zweiten Schriftlichen Kleinen Anfrage zum vorliegenden Sachverhalt (Drs. 20/4136) fragte ich nach der Definition einer „öffentlichen Toilette“. Mit den Verweisen auf die Drs. 18/7124 und 19/535 wird die Frage nach Unterschied zwischen „öffentlichen Toiletten“ und „öffentlich zugänglichen Toiletten“ nicht abschließend geklärt.

Der Senat stellt jedoch dar, dass es sich bei den WC-Einrichtungen in der Fischauktionshalle um keine „öffentlichen Toiletten im öffentlichen Raum“ handelt, sondern lediglich um „der Öffentlichkeit zugängliche Toiletten in einem Privatgebäude“.

Die Ausschreibung enthielt die Forderung nach Aussagen zur „öffentlichen Toilettennutzung“.

a. Welche Aussage hat das durch den heutigen Erbpachtberechtigten im Wortlaut zur Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Toiletten gemacht?

b. Ist die Zugänglichkeit der WC-Anlagen im Erbpachtvertrag geregelt? Wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten und Bestimmungen ist die Bereitstellung der öffentlichen Toiletten geregelt? Wenn nein, wie ist die Zugänglichkeit ansonsten geregelt?