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Wird die zahnärztliche Untersuchung von Kita-Kindern weggespart?

Donnerstag, 04.11.2010

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die Gesundheitsvorsorgebestimmungen des § 4 KiBeG. Dort heißt es in Absatz 2: „Die zuständige Behörde führt in den Einrichtungen für alle Kinder zahnärztliche Reihenuntersuchungen durch.“

Gemäß § 1 der Verordnung über die zahnärztliche Untersuchung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 13.10.2009 finden die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in der Regel einmal jährlich vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung der Kinder statt. Die gewonnenen Daten und Informationen werden aufbereitet und ausgewertet.

Durchgeführt werden die Untersuchungen durch die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH). Die FHH bringt dort den Schulzahnärztlichen Dienst ein. Dieser soll nunmehr mit jährlich 0,37 Mio. € bespart werden.

1. In wie vielen Kindertageseinrichtungen fanden in den letzten zwei Jahren zahnärztliche Reihenuntersuchungen statt?

2. In welchen Kitas fanden keine statt (bitte nach Bezirken angeben)? Weshalb nicht?

3. Wie werden sich die geplanten Einsparungen auf die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in den Kitas auswirken?

4. Ist gewährleistet, dass § 4 Abs. 2 KibeG durch den Senat lückenlos umgesetzt wird?