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Wo verbleiben die Babys aus der Babyklappe? (IX)

Montag, 03.05.2010

Die Meldung über die Abgabe eines Babys beim Verein SterniPark am 2. April 2010 wurde nach Auskunft des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/5874 – nicht nach dem vorgegebenen Meldeverfahren vorgenommen.

Dies wollte der Senat zum Anlass nehmen, den Träger letztmalig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Wann und in welcher Form hat die zuständige Behörde den Träger auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen?

 

2. Welchen Inhalt hatte das Schreiben (bitte beifügen)?

 

3. Welche Sanktionen wurden für den Fall angekündigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch künftig vom Verein nicht eingehalten werden?

 

4. Gab es eine Reaktion des Trägers und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

 

5. Das am 2. April 2010 in einer Hamburger Babyklappe von SterniPark e.V. abgegebene Kind soll nach Angabe des Trägers gesund sein.

Wurde diese Angabe mittlerweile überprüft und wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis bzw. wenn nein, warum nicht?

 

6. Bzgl. der Fotos, die von den Babys in der Presse veröffentlicht wurden und meiner Frage, wer die Persönlichkeitsrechte der Babys schützt und überwacht, antwortete der Senat, dass SterniPark e.V. aus eigener Initiative ein Foto des Kindes veröffentlicht hätte, um der Mutter einen Anreiz zu geben, sich zu melden.

a. Inwieweit wurden durch die Veröffentlichung der Fotos die Persönlichkeitsrechte des Babys verletzt?

b. Wer wahrt und schützt bei in Babyklappen abgegebenen Babys die Persönlichkeitsrechte der Kinder?

c. Was tut der Senat, um ggf. künftig die Persönlichkeitsrechte von in Babyklappen abgegebenen Babys zu schützen?