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Wo verbleiben die Babys aus der Babyklappe? (X)

Mittwoch, 30.06.2010

Die Meldung über die Abgabe eines Babys beim Verein SterniPark am 2. April 2010 wurde nach Auskunft des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/5874 – nicht nach dem vorgegebenen Meldeverfahren vorgenommen.

Dies wollte der Senat zum Anlass nehmen, den Träger letztmalig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

Wie der Senat auf eine weitere Anfrage – Drs. 19/6081 – mitteilte, hatte die zuständige Behörde den Träger auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit Schreiben vom 8. April 2010 hingewiesen.

Das Schreiben hätte darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt und gegenüber welcher Dienststelle in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) das Auffinden eines Kindes in den vom Verein SterniPark e.V. betriebenen Babyklappen anzuzeigen ist und welche Angaben zum Kind zu erfolgen haben.

Mit Blick auf eine Verständigung auf dem Verhandlungswege hatte die zuständige Behörde davon abgesehen, Sanktionen anzukündigen.

Weitere Gespräche zwischen Träger und Behörde sollten folgen.

 

In Ergänzung zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage – Drs. 19/6081 – frage ich den Senat:

 

1. Welche weiteren Gespräche haben zwischen der zuständigen Behörde und dem Verein SterniPark seit dem 8. April 2010 stattgefunden?

a. Zu welchen Zeitpunkten?

b. Wer hat an den Gesprächen jeweils teilgenommen?

c. Worüber wurde jeweils diskutiert? Gab es ggf. eine Tagesordnung und wenn ja, welche?

d. Welche Gesprächsergebnisse wurden jeweils erzielt?

 

2. Um das angestrebte Verhandlungsziel nicht zu gefährden, hatten die zuständige Behörde und der Träger Vertraulichkeit über die Gesprächsinhalte vereinbart (vgl. Drs. 19/6081).

a. Welches Verhandlungsziel wurde/ wird angestrebt?

b. Ist das Verhandlungsziel erreicht worden und wenn ja, inwiefern bzw. wenn nein, warum nicht und welche weiteren Schritte/ Konsequenzen ergeben sich daraus?