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Wohlfahrtsverbände ohne Wohlverhalten?

Mittwoch, 06.10.2010

In der Pressemitteilung zu seinen jüngsten Sparbeschlüssen hat der Senat mitgeteilt:

“Auch der zusätzliche pauschale Zuschuss an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Höhe von 430 Tsd. Euro im Jahr kann nicht erhalten werden.”

Die anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg sind die Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg e.V., Caritasverband für Hamburg e.V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg, Diakonisches Werk Hamburg sowie die Jüdische Gemeinde Hamburg. Sie haben sich in der „Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.“ zusammengeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Abstimmung und Koordination sowie die Außenvertretung gemeinsamer Positionen, unterstützt den Erfahrungsaustausch und führt gemeinsame Veranstaltungen durch (z.B. AKTIVOLI-Freiwilligenbörsen).

Die Spitzenverbände finanzieren sich neben diesem Zuschuss aus Beiträgen ihrer Mitglieder bzw. Mitgliedsorganisationen (z.B. Anteil der Nettopersonalkosten).

In seiner Pressemitteilung vom 23. April 2010 hatte Senator Wersich erklärt: “Leider haben die Kita-Verbände keine Möglichkeit gesehen, durch eine kritische Überprüfung der Betriebsabläufe einen Beitrag zur Abfederung der Kostensteigerungen zu leisten, ohne die im Landesrahmenvertrag vereinbarten Standards abzusenken.”

 

Ich frage den Senat:

1. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Weigerung der Wohlfahrtsverbände, einen Beitrag zur „Abfederung von Kostensteigerungen“ im Kita-Bereich zu leisten und der Absicht des Senats, den bisherigen pauschalen Zuschuss an die Spitzenverbände zu streichen?

2. Wenn nein, was sind die Gründe, den pauschalen Zuschuss entfallen zu lassen? Welche fachlichen Erwägungen stehen hinter dieser Entscheidung?

3. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Streichung der Zuschüsse die Verbände schwächt? Ist dem Senat an einer Schwächung der Verbände als Verhandlungspartner gelegen?

4. Sieht es der Senat als sichergestellt an, dass die Wohlfahrtsverbände ihre Position als Verhandlungspartner der Stadt – insbesondere auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen im Kinder- und Jugendhilfebereich – nach Wegfall des pauschalen Zuschusses weiter effektiv ausfüllen können werden? Wie kann eine Kompensation der wegfallenden Zuschüsse erfolgen?