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Wohnbaufläche Großlohering

Mittwoch, 15.06.2011

Durch Beschluss der damaligen Senatskommission für Stadtentwicklung vom 22. Mai 2003 wurde die so genannte „2. Tranche“ des Sofortprogramms des Senats für Wohnen aufgelegt. Dieses sieht für den Bereich westlich des Großloherings zwischen der Straße Am Waldesrand und der vorhandenen zweigeschossigen Reihenhaussiedlung eine Fläche als Wohngebiet vor. War auf dieser Fläche zunächst der Bau von 45 Einzelhäusern vorgesehen, sollten später nur noch 25 Wohneinheiten errichtet werden (Drs. 19/3455).

 

Mit der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 120, die am 8. März 2008 in Kraft getreten ist (HmbGVBl. S. 115), wurde hierfür durch das Bezirksamt Wandsbek die planungsrechtliche Grundlage geschaffen. Anders als ursprünglich geplant sollte das Grundstück dann aber doch nicht im Rahmen des Eigenheimprogramms angeboten, sondern durch Ausschreibung an einen Bauträger vergeben werden, um, so die Antwort des damaligen Senats, eine schnellere Realisierung der Gesamtmaßnahme (!) zu erzielen (Drs. 19/6716). Trotz der Aufnahme in das Sofortprogramm vor über acht Jahren und der Realisierungsbeschleunigung dienender Entscheidungen ist vor Ort aber bis heute kein einziges Haus gebaut worden.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Umsetzungsstand in Bezug auf die Bebauung der neuen Wohnbaufläche am Großlohering dar?

2. Wie weit ist die Umsetzung der im Bebauungsplan festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück 217 gediehen, welche Maßnahmen stehen noch aus?

3. Welche zeitliche Perspektive strebt die zuständige Behörde für die verkehrliche Erschließung der Wohnbaufläche an?

4. Welche zeitliche Perspektive strebt die zuständige Behörde für das Vorliegen der Hochbaureife für die Bebauung der Wohnbauflächen an?

5. Laut Senatsantwort (Drs. 19/6716) sollte die Durchführung der Ausschreibung nach damaligem Stand im III. Quartal 2010 erfolgen und voraussichtlich im September 2010 abgeschlossen werden. Ist dies geschehen?

 Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

 Wenn nein: Warum nicht?

6. Bleibt es dabei, dass die Wohnbaufläche doch nicht im Rahmen des Eigenheimprogramms vermarktet, sondern durch Ausschreibung an einen Bauträger vergeben werden soll? Ggf. welche zeitliche Perspektive wird nunmehr für die Ausschreibung angestrebt?

7. Wurde die neue öffentliche Planstraße bereits vom Senat benannt?