Zum Hauptinhalt springen

Wohncontainer für Obdachlose II

Montag, 26.01.2009

In seiner Antwort auf meine Schriftlichen Kleine Anfrage vom 8.01.09 zu Wohncontainern für Obdachlose in Hamburg (19/1914) erläutert der Senat, dass es außerhalb des Winternotprogramms keine Notunterbringung in Wohncontainern gäbe. Evtl. lag eine missverständliche Formulierung meinerseits vor, denn Wohncontainer für Obdachlose werden z.B. von der „Neuen Wohnung“ in Altona-Nord und Barmbek betrieben. Bei der Beantwortung der unten stehenden Fragen bitte ich um den Einbezug aller Formen von Wohncontainern, die im Rahmen der Wohnungslosenhilfe stehen.

 

1. Wie viele Wohncontainer gibt es derzeit an welchen Standorten in Hamburg?

2. Wie viele m2 umfassen die Standorte der Wohncontainer jeweils?

3. Wer betreibt die jeweiligen Wohncontainer?

4. Wie sind die Wohncontainer jeweils ausgestattet?

5. In welcher Form werden die BewohnerInnen der Wohncontainer jeweils betreut?

6. Welche Bedingungen müssen Obdachlose jeweils erfüllen, um einen Wohncontainer nutzen zu können?

7. Wie gestaltet sich die Belegung der Wohncontainer?

a. Welche Belegung ist jeweils vorgesehen und wie ist die jeweilige Auslastung? Bitte nach Standort sowie Geschlecht der BewohnerInnen aufschlüsseln.

b. Wie lange ist die durchschnittliche Nutzung der Wohncontainer? Bitte nach Standort aufschlüsseln.

8. Wer finanzierte die Anschaffung und wer finanziert die Unterhaltung der jeweiligen Wohncontainer? Wie hoch waren bzw. sind die jeweiligen Kosten?

9. Wem gehören jeweils die Grundstücke, auf denen die Wohncontainer aufgestellt sind? Welche Kosten fallen für die Nutzung der Grundstücke jeweils an?

10. In welcher Form ist die Nutzung der Wohncontainer jeweils geregelt? Existieren jeweils Mietverträge mit den BewohnerInnen? Entrichten die BewohnerInnen jeweils eine Miete für die Nutzung des Containers?

11. Welche Vorteile bietet die Unterbringung in Wohncontainern im Vergleich zu anderen Unterbringungsmöglichkeiten aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde?

12. Welche behördlichen Genehmigungen sind zur Aufstellung eines Wohncontainers notwendig?

13. Für welchen Zeitraum ist die Aufstellung der unter 1. genannten Wohncontainer jeweils genehmigt?