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Wohnen auf dem Wasser – Hausboote in Hamburg

Freitag, 15.10.2010

„Mit den schwimmenden Häusern entsteht ein neues städtebauliches Element, welche Hamburgs Flair als Stadt am Wasser um eine maritime Facette reicher macht.“ (Gutachten der Architekten Förster/Trabitsch)

Das Senatsprojekt „Wohnen auf dem Wasser“ wurde im Jahre 2003 eingeläutet. Damit sollte die wachsende Stadt Hamburg neue flexible Wohnraumlösungen erhalten. Das Pro-jekt - ursprünglich war die Ausweisung von rund 100 neuen Liegeplätzen geplant - ist bis zum heutigen Tag aber nur schleppend voran gekommen. 2006 hatte der Senat schließ-lich nach langem Zögern und monatelangen Vorankündigungen „grünes Licht“ für das Wohnen in Hausbooten auf Kanälen und abgelegeneren Hafenbecken gegeben (vgl. Drs. 18/3900). Seitdem ist nicht mehr viel passiert. Die Verwirklichung von Wohnprojekten ges-taltet sich mehr als zäh. Die Legalisierung bestehender Projekte wird nicht sichtbar betrie-ben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele genehmigte und tatsächlich bewohnte Hausboote/schwimmende Häuser gibt es in Hamburg derzeit?

 

 

2. Wie viele Liegeplatzgenehmigungen gibt es derzeit für Investoren?

 

 

3. Wie viele Liegeplatzgenehmigungen gibt es derzeit für Eigennutzer?

 

 

4. In der Drs. 18/3900 vom 14.3.2006 ist vom Senat dargestellt, dass ein Leitfaden mit Genehmigungsanforderungen für die mit der Genehmigung befassten Dienststellen in den Bezirksämtern entwickelt werden soll, welcher die Beachtung der wesentlichen Belange und eine einheitliche und rechtssichere Auslegung der einschlägigen Gesetze sichern, die Genehmigungstransparenz verbessern und Fachzuständigkeiten klären soll. Zunächst war allerdings nur ein anwendungsbezogener Leitfaden für den Eilbekkanal entwickelt worden.

Gibt inzwischen den angekündigten Leitfaden für die Bezirke, seit wann, welchen Inhalt hat er (bitte als Anlage)?

 

 

5. In der Drs. 18/3900 wurde vom Senat dargestellt, dass darüber hinaus ein vereinfachter Leitfaden für die Antragsteller geplant ist. Gibt es diesen Leitfaden, seit wann, welchen Inhalt hat er (bitte als Anlage)?

Wo ist dieser Leitfaden erhältlich?

 

 

6. In der Drs. 18/3900 ist vom Senat dargestellt, dass für städtebaulich besonders emp-findliche Bereiche ortsspezifische Gestaltungsanordnungen geplant sind. Diese sollten ortsbezogen von den zuständigen Bezirksämtern entwickelt werden.

 

 

Gibt es solche ortsspezifischen Gestaltungsanordnungen inzwischen? Von welchen Bezir-ken für welche Bereiche (insbesondere für die vom Senat definierten Eignungs- und Klä-rungsflächen)?

 

 

7. Welche Personalverstärkung haben die Bezirke für diese Aufgabe erhalten bzw. welche Mitarbeiter anderer Arbeitsbereiche sind für Fragen der Prüfung und Genehmigung von Haus-/Wohnbooten und deren Liegeplätzen zuständig?

 

 

8. Da gemäß einer Stellungnahme der zuständigen Behörde vom 14.10.2005 Hausbooten und schwimmenden Häusern die städtebauliche Relevanz nicht abgesprochen werden kann und sie von daher bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB sind und einer bau-planungsrechtlichen Prüfung gemäß § 30 folgende BauGB unterliegen, müssen sie bei entsprechender planerischer Absicht auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen Berück-sichtigung finden. Sind inzwischen ortsfeste Hausboote/schwimmende Häuser bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen be-rücksichtigt worden? Wo?

 

 

9. Vom Senat wurden auch eine Reihe von Standorten im Hafengebiet auf ihre Eignung für Hausboote geprüft:

 

- Zollkanal/Oberhafen,

- Spreehafen,

- Müggenburger Zollhafen,

- Billwerder Bucht (Nordufer Kaltehofe),

- Fischereihafen,

- Billwerder Bucht (Moorfleeter Deich),

- Harburger Binnenhafen(Zufahrt Überwinterungshafen),

- Harburger Binnenhafen (östliche Binnengraft),

- Harburger Binnenhafen (östlicher Verkehrshafen)).

 

a. Gibt es inzwischen weitere Planungen und / oder Liegeplatzausweisungen bezüg-lich dieser Standorte? Welche?

b. Gibt es – neben dem Fischereihafen und dem Harburger Binnenhafen - Planungen, Standorte aus dem Hafengebiet zu entlassen? Welche?

c. Wurden entsprechende Verfahren zur Entlassung von Flächen – neben Fischerei-hafen und Harburger Binnenhafen - aus dem Geltungsbereich des HafenEG einge-leitet?

d. Auf welchen dieser Standorte sind inzwischen Hausboote angesiedelt? Wo und wie viele?

 

 

10. Für das Pilotprojekt Eilbekkanal war wegen der hervorragenden Voraussetzungen (vorhandene städtische Infrastruktur) für eine Einzelplatzvergabe eine solche auch vorge-sehen (vergleiche Drs. 18/3900). Geplant war ein konkurrierendes Platzvergabeverfahren, um eine angemessene Gestaltung zu erzielen. Dem spekulativen Handel mit Plätzen woll-te der Senat durch geeignete Verfahrensregelungen entgegenwirken.

Hat es für den Eilbekkanal inzwischen Anträge auf Liegeplatzübertragungen an Nachfolger gegeben? Wie viele und verbunden mit welchen Änderungen (z.B. Genehmigung)?

 

 

11. Der Senat verweist in seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/6617 unter anderem wegen des Genehmigungs-Leitfadens auf www.Hausboote-auf-dem-Eilbekkanal.de. Den Leitfaden findet man dort nicht (mehr), stattdessen aber z.B. den link „Frauen aus Osteuropa“. Wo finden Interessierte nunmehr Informationen darüber, wie man in Hamburg an ein Hausboot bzw. einen Liegeplatz kommen kann?

 

 

12. Welche weiteren Standorte, z.B. die in der Drs. 18/3900 dargestellten, sind inzwischen auf ihre Eignung für Hausboote bzw. schwimmende Häuser geprüft?

a. Welche wurden bisher geprüft?

b. Welche wurden nicht geprüft und warum nicht?

c. Welche von den geprüften Standorten wurden für Hausboote bzw. schwimmende Häuser als geeignet befunden?

d. Welche Standorte sollen in Zukunft geprüft werden?

e. Welche Kriterien sprechen für eine Eignung als Ort für Hausboote bzw. schwimmende Häuser?

f. Welche Kriterien sprechen dagegen?

g. Welche Genehmigungserfordernisse wurden jeweils entwickelt?

h. In welcher Weise bemüht sich der Senat um die Ansiedlung von Hausbooten an den gefundenen Standorten?

 

13. Der historische Hafenlieger „Cäsar“, der für diverse Feierlichkeiten und Veranstaltun-gen – auch unter Beteiligung des Senats – in den Traditionsschiffhafen in der HafenCity kam, hat offenbar Schwierigkeiten, einen neuen Liegeplatz zu finden. Presseberichten zu-folge gibt es nun Streit zwischen dem Hafenbetreiber, der Stiftung Hamburg Maritim, und dem Hafenlieger-Betreiber, dem Hausbootverein. Seitens der Stiftung Hamburg Maritim werde darauf verwiesen, dass der Hafen für tief gehende Museumsschiffe als Winterplatz gebraucht werde und der flache Hafenlieger auch überall sonst Platz finden könnte.

a. Wie viele Winterplätze gibt es im Traditionsschiffhafen?

b. Wie viele tief gehende Museumsschiffe sollen dort im Winter festmachen? Wo kommen diese her?

c. Welche möglichen Liegeplätze gibt es für den historischen Hafenlieger Cäsar?