Zum Hauptinhalt springen

Wohnungsbestand und Wohnungsbautätigkeit im Stadtteil Rahlstedt

Montag, 25.06.2012

Ich frage den Senat:

 

A. Wohnungsbestand

 

1. Wie viele Wohneinheiten gab es im Stadtteil Rahlstedt jeweils am 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2011 insgesamt?

2. Wie viele Wohnungen davon waren Sozialwohnungen (nach dem Wohnraumförderungsgesetz geförderte Wohnungen; Stand: 1. Januar 2011 und 1. Januar 2012)?

3. Wie viele Wohnungen im Stadtteil Rahlstedt werden jeweils in welchem der nächsten zehn Jahre zum Jahresende aus der Sozial- und/oder Preisbindung fallen?

 

B. Wohnungsbautätigkeit

 

1. Wie viele Wohnungen im Wohn- und Nichtwohnbau wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Stadtteil Rahlstedt jeweils genehmigt?

2. Wie viele Wohnungen im Wohn- und Nichtwohnbau wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Stadtteil Rahlstedt jeweils fertiggestellt?

3. Bei wie vielen der unter B. 2. genannten Wohnungen handelt es sich jeweils um Sozialwohnungen (nach dem Wohnraumförderungsgesetz geförderte Wohnungen)?

4. Wie viele der unter B. 2. genannten Wohnungen wurden a) im Wohnbau (Neubau), b) im Nichtwohnbau (Neubau) und c) in bestehenden Gebäuden errichtet?

5. Wie viele der unter B. 4. a) genannten Baufertigstellungen entfallen jeweils auf Wohnungen in a) Einzelhäusern, b) Doppelhaushälften, c) gereihten Häusern, d) Mehrfamilienhäusern, e) Wohnheimen, f) Gebäuden mit Eigentumswohnungen und g) sonstigen Haustypen?

6. Wie viele Wohnungen im Geschosswohnungsbau (Wohnbau (Neubau)) wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Stadtteil Rahlstedt jeweils fertiggestellt?

7. Wie viele der unter B. 2. genannten Wohnungen wurden von a) privaten Haushalten, b) öffentlichen Bauherren, c) Wohnungsunternehmen, d) Immobilienfonds, e) sonstigen Unternehmen und f) Organisationen ohne Erwerbszweck errichtet?

8. Wie verteilen sich die unter B. 2. genannten Wohnungen auf Wohnungen mit a) einem Raum, b) zwei Räumen, c) drei Räumen, d) vier Räumen, e) fünf Räumen, f) sechs Räumen und g) sieben und mehr Räumen?

9. Für wie viele Wohnungen in a) Wohngebäuden und b) Nichtwohngebäuden im Stadtteil Rahlstedt wurden in den Jahren 2010 und 2011 Abbruchgenehmigungen erteilt?

10. Wie viele der unter B. 9. genannten Wohnungen sind jeweils a) zur Schaffung öffentlicher Verkehrsflächen, b) zur Schaffung von Freiflächen, c) zur Errichtung eines neuen Wohngebäudes, d) zur Errichtung eines neuen Nichtwohngebäudes, e) infolge bauordnungsrechtlicher Unzulässigkeit, f) infolge eines außergewöhnlichen Ereignisses wie zum Beispiel Brand oder Einsturz und g) insgesamt abgegangen?