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Wohnungseinbruch, weitere Fallentwicklung 2010 –

Donnerstag, 14.10.2010

Ich frage im Nachgang auf entsprechende Voranfragen den Senat:

 

1. Wie hat sich die Zahl der in den Hamburger Stadtteilen und Bezirken sowie in Hamburg gesamt registrierten sowie hiervon aufgeklärten Wohnungseinbruchsdiebstähle (versucht und vollendet, PKS-Schlüssel 8880) in den ersten drei Quartalen 2010 insgesamt absolut und prozentual gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entwickelt?

2. Welche Umstrukturierungen sind wann, wie und warum polizeiseitig vorgenommen worden, um den Wohnungseinbruch besser bekämpfen zu können?

3. Wer hat wann, wie und warum entschieden die zentrale Einheit für Sachfahndung aufzulösen? Welche stellentechnischen und personellen Auswirkungen hat die Auflösung dieser Einheit? Welcher Sparbeitrag soll damit erbracht werden? Warum wurde die Sachfahndung nicht bei der Einheit für Wohnungseinbruch angedockt?

4. Was hat/wird die Polizeiführung unternommen/unternehmen, damit die Sachfahndung dezentral mindestens genauso gut wie bisher wahrgenommen werden kann? Oder wird ein Qualitätsverlust befürchtet?

5. Welche Sachwerte hat die Einheit Sachfahndung in den letzten fünf Jahren wie und wo in Hamburg insgesamt sicherstellen können? Wie war jeweils der Gegenwert?

6. Inwieweit wird die Verfolgung der Absatzkanäle (z.B. im Rahmen der Hehlereibekämpfung) als Teil der Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls seitens der Polizeiführung als wichtig angesehen? Wie wird das ressourcenmäßig und strukturell abgebildet?

7. Welche Maßnahmen zur verbesserten Einbruchsbekämpfung sind weiter geplant?