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XFEL – Umsetzungsstand der Ausgleichsmaßnahmen und behördliche Verant-wortlichkeiten: Klärung von Nachfragen von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort & Stand der genannten Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Drucksache 19/4782)

Dienstag, 25.05.2010

XFEL wird von den politischen Verantwortlichen sowohl in Schenefeld als auch im Landkreis Pinneberg, im Bezirk Altona und in der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich unterstützt – auch wenn erst im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde deutlich wurde, mit welchen enormen Belastungen die Bevölkerung in Osdorf, Groß-Flottbek und Schenefeld durch die Baumaßnahmen zu rechnen hat und wie hoch die tatsächlichen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet

Die baulichen Anlagen des Röntgenlaserprojektes XFEL umfassen einen 3,4 Kilometer langen Tunnel vom DESY-Gelände in Bahrenfeld nach Schenefeld, der streckenweise unter der Osdorfer Feldmark verläuft. Dazu kommen betriebs- und forschungsbedingte Hochbauten auf dem DESY-Gelände, in der Osdorfer Feldmark und in Schenefeld. Die Umsetzung des Gesamtprojektes verlangt einen Flächenverbrauch von 32 Hektar.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Röntgenlasers XFEL legt als zentrales Maßnahmenpaket der Kompensation für das Bauvorhaben XFEL die Renaturierung der Düpenau und der an das Gewässer angrenzenden Flächen fest (vgl. Drucksache 19/4782 vom 15.12.2009). Hinzu kommen die Maßnahmen in den drei Betriebsbereichen, mit denen die betroffenen und nicht dauerhaft überbauten Flächen wiederhergestellt beziehungsweise in ihrem Wert für den Naturhaushalt verbessert werden.

Der Senat nennt in der Drucksache 19/4782 folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Betriebsgelände und der temporären Baustellenflächen:

- Wiederherstellung naturnaher Gehölze feuchter und mittlerer Standorte,

- Wiederherstellung von Kleingewässern,

- Wiederherstellung extensiv gepflegter Rasenflächen.

 

Am Standort des XFEL-Betriebsgeländes Osdorf (südlich Feldweg 55):

 

- Anlage und Wiederherstellung naturnaher Gehölze mittlerer Standorte,

- Anlage extensiv gepflegter Rasenflächen,

- Pflanzung von Einzelbäumen,

- Wiederherstellung von wirtschaftlich genutztem Grünland,

- Anlage von Sichtschutzpflanzungen,

- Anlage von naturnahen Grünflächen.

 

Am Standort des XFEL-Betriebsgeländes Schenefeld (zwischen der Straße Am Osdorfer Born und der Landesgrenze):

 

- Wiederherstellung und Renaturierung der Düpenau mit wertvollen Uferbereichen,

- Waldentwicklung,

- Anlage naturnaher Gehölze,

- Anlage einer Röhrichtfläche,

- Entwicklung von gehölzfreien Biotopen der Bachniederung,

- Anlage von Rückhaltegewässern, Versickerungsflächen und Gräben,

- Wiederherstellung von wirtschaftlich genutztem Grünland,

- Anlage von Knicks und Baumreihen.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Umgebung des Betriebsgeländes Schenefeld (Entlang der Düpenau nördlich und südlich des XFEL-Betriebsgeländes):

 

- Wiederherstellung und Renaturierung der Düpenau mit wertvollen Uferbereichen,

- Entwicklung von extensivem Grünland,

- Entwicklung von Feuchtwald,

- Entwicklung von gehölzfreien Biotopen der Bachniederung.

 

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Röntgenlasers legt zudem als außerhalb Hamburgs durchzuführende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nord-östlich an das Betriebsgelände angrenzende Flächen fest:

 

- Waldentwicklung als Eichenmischwald,

- Entwicklung einer Sukzessionsfläche,

- Anlage eines Knicks auf rund 200 m.

 

Dies vorausschickend frage ich den Senat:

1.) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der o.g. naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ergänzungsmaßnahmen? Bitte für jede einzelne Maßnahme ausführen.

2.) Welche Behörde ist für die Planung und Durchführung der jeweiligen Maßnahme verantwortlich? Bitte für jede einzelne Maßnahme einzeln benennen.

Die Antworten können gerne zusammengefasst tabellarisch für alle Maßnahmen erfolgen.