Zum Hauptinhalt springen

Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagestätten und Schulen

Donnerstag, 17.09.2009

In Kindertageseinrichtungen und Schulen sollen laut Kinderbetreuungs- und Schulgesetz zahnärztliche Untersuchungen stattfinden. Nach meiner Kenntnis sind mit der Durchführung der Untersuchungen die Bezirke beauftragt. Zumindest von einem Bezirk ist bekannt, dass wegen personeller Engpässe die zahnärztlichen Untersuchungen in den letzten Jahren nicht flächendeckend durchgeführt werden konnten.

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Haben die Kinder bzw. ihre Erziehungsberechtigten einen Anspruch darauf, dass die in den beiden o.g. genannten Gesetzen vorgesehenen zahnärztlichen Untersuchungen auch tatsächlich durchgeführt werden?

 

2. Wenn ja: Was passiert, wenn die Untersuchungen nicht durchgeführt werden?

 

3. Wenn nein: wie begründet der Senat diese Rechtsauffassung?

 

4. Wie sind die Quoten der durchgeführten schulzahnärztlichen Untersuchungen in den einzelnen Hamburger Bezirken? (Die Angaben bitte jeweils getrennt für Kindertagestätten und Schulen aufführen)

 

5. Wie viel Personal stand in den Hamburger Bezirken für diese Untersuchungen zur Verfügung? (Die Angaben bitte einzeln nach Bezirken und Berufsgruppen unterteilt aufführen.)

 

6. Nach der „Verordnung über die ärztliche und zahnärztliche Untersuchung von Kindern in Tageseinrichtungen“ können die Sorgeberechtigten der Teilnahme ihres Kindes an den Untersuchungen widersprechen. Wie oft ist in den einzelnen Bezirken von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht worden? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozentangaben bezogen auf die Gesamtzahl der Untersuchungen)

 

7. Nach dem Schulgesetz kann von der Teilnahme an Untersuchungen im Rahmen der schulzahnärztlichen Betreuung u.a. bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine einschlägige ärztliche Betreuung befreit werden. Wie oft ist in den einzelnen Bezirken von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht worden? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozentangaben bezogen auf die Gesamtzahl der Untersuchungen)

 

8. Kommt es vor, dass Kitas/Schulen oder auch einzelne Eltern die Untersuchungen verweigern? Welche Maßnahmen werden in derartigen Fällen seitens der Ämter ergriffen?