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Zukunft der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (IV)

Montag, 31.01.2011

Seit Anfang 1979 werden in der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld Abfälle hauptsächlich aus Hamburg und den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn verbrannt. Die Anlage liefert jährlich etwa 135.000 Megawattstunden Strom und etwa 200.000 Megawattstunden Fernwärme. Ein Großteil der Fernwärme wird seit 1993 in das Hamburger Fernwärmeverbundnetz Rahlstedt/Farmsen-Berne eingespeist. 1996 wurden die Anteile der Freien und Hansestadt Hamburg (80 Prozent) und der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg (jeweils 10 Prozent) an der MVA Stapelfeld von der damaligen VEBA Kraftwerke Ruhr AG (jetzt: E.ON Energy from Waste AG) übernommen.

 

Laut den Senatsantworten auf die vorangegangenen Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 19/1996, 19/3219 und 19/5958) endet der Vertrag zur Entsorgung von Hamburger Abfällen zur Müllverbrennungsanlage Stapelfeld vom 18. Juni 1996 am 31. Dezember 2016. Die Kündigung müsse fünf Jahre vor Ablauf des Vertrages erfolgen, sonst verlängere er sich automatisch um fünf Jahre. Am 26. Januar 2011 erklärte die Stadtreinigung Hamburg (SRH), dass sie den Entsorgungsvertrag mit der Abfallverbrennungsanlage Stapelfeld fristgerecht zum 31. Dezember 2016 gekündigt habe.

 

Bis zum 31. Dezember 2016 ist die SRH so gestellt, als ob sie Gesellschafterin der E.ON Energy from Waste Stapelfeld GmbH ohne Ertragsbeteiligung ist, ihr werden jedoch in der Gesellschaft in allen wesentlichen Angelegenheiten Mitwirkungsrechte gesichert (vgl. Drs. 15/5528). Bis zum 31. Dezember 2016 kann die SRH darüber hinaus ein unwiderrufliches und bedingungsloses Angebot auf unentgeltliche Übertragung von 25,2 Prozent der Geschäftsanteile zum 1. Januar 2017 annehmen. Darüber, ob das Angebot auf Übertragung der Geschäftsanteile angenommen werden soll, sei noch keine Entscheidungen getroffen worden.

 

Sollte 2017 der Betrieb MVA Stapelfeld eingestellt werden, muss rechtzeitig eine neue Lösung für die Fernwärmeversorgung von 4.500 Haushalten in Rahlstedt und Farmsen-Berne sowie 450 Stapelfelder Häusern und Wohnungen sowie der dortigen Gewerbegebiete gefunden werden. Die Gemeinde Stapelfeld fordert deshalb Planungssicherheit und will wissen, wie es weitergeht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Die für die SRH verfügbare jährliche Verbrennungskapazität in der MVA Stapelfeld beträgt 203.000 Mg/a (bei einer Verdampfungsziffer von 2,8).

a) In welchem Umfang wurden im Jahre 2010 Hamburger Abfälle bei der MVA Stapelfeld entsorgt?

b) Welche Planungen liegen für 2011 und Folgejahre vor?

c) Können die Pläne erfüllt werden?

2. Wann hat die SRH den Entsorgungsvertrag vom 18. Juni 1996 gekündigt?

3. Welche Gründe waren für die Kündigung maßgeblich, welche Ziele werden mit ihr verfolgt?

4. Welche Abfallmengen (Restmüll) werden für die Jahre 2017 und folgende prognostiziert und in welchem Umfang sollen diese in welchen Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden?

5. Wann beabsichtigt die SRH die Abfallmengen, die bis Ende 2016 noch in der MVA Stapelfeld entsorgt werden, a) frühestens und b) spätestens auszuschreiben?

6. Hat die SRH im Zusammenhang mit der Kündigung des Entsorgungsvertrages auch eine Entscheidung darüber getroffen, ob sie das unwiderrufliche und bedingungslose Angebot auf unentgeltliche Übertragung von 25,2 Prozent der Geschäftsanteile annehmen wird?

 Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?

 Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Wann soll dies geschehen?

c) Wovon ist die Entscheidung abhängig?

7. Sollte der Betrieb der MVA Stapelfeld über 2016 hinaus nicht fortgesetzt werden, stellt sich die Frage, woher stattdessen die erforderliche Fernwärme kommen soll.

a) Welche Planungen gibt es seitens der zuständigen Behörde, der SRH oder der E.ON Wärme Hanse GmbH diesbezüglich?

b) Inwieweit wurden seitens der zuständigen Behörde hierüber Gespräche mit der Gemeinde Stapelfeld geführt und mit welchem Ergebnis?