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Zulassungsverfahren für Masterstudienplätze

Mittwoch, 15.09.2010

Im Zusammenhang mit der ersten großen Welle an Zulassungsverfahren für Masterplätze an deutschen Universitäten mehren sich die Berichte, dass es an vielen Stellen zu Problemen kommt. Viele Studierende klagen über intransparente oder ungerechte Bewerbungsverfahren, Verwaltungsfehler oder mangelnde Masterkapazitäten. Auch an der Universität Hamburg scheint es zu Problemen zu kommen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Masterstudienplätze stehen in welchen Studiengängen an den Hamburger Hochschulen zur Verfügung? Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich zum Wintersemester 2009/2010, zum Sommersemester 2010 und zum Wintersemester 2010/2011 jeweils auf einen Platz in den betroffenen Studiengängen beworben (bitte nach Semestern, Studiengängen und Hochschulen getrennt angeben)?

a. Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber haben vorher in einem Bachelor-Studiengang an der jeweiligen Hochschule studiert („interne Bewerbungen“), wie viele in einem anderen Studiengang einer Hamburger Hochschule und wie viele kommen von Hochschulen außerhalb Hamburgs (letztere bitte getrennt nach Deutschland, übrige EU-Staaten und Staaten außerhalb der EU angeben)?

b. Wie viele der o.g. internen Bewerbungen konnten bei der Vergabe der Masterstudienplätze nicht berücksichtigt werden? Was waren im Einzelnen die Gründe für die Nichtberücksichtigung (summarische Auflistung der häufigsten Gründe)?

c. Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Frauen und Männern bei den Bewerbungen und bei den Zulassungen (bitte für Bewerbung und Zulassung sowie nach Semestern, Studiengängen und Hochschulen getrennt angeben)?

 

2. Wie ist das Zulassungsverfahren in den einzelnen Masterstudiengängen ausgestaltet (z.B. Note des Bachelor-Abschlusses, Motivationsschreiben, Eignungstests, Bewerbungsgespräche etc.)? Wie werden die einzelnen Bestandteile jeweils gewichtet und wer legt diese Gewichtung fest? Bitte möglichst ausführliche Darstellung für jeden einzelnen Masterstudiengang.

 

3. Ist sichergestellt, dass alle Bachelor-Studierenden in Regelstudienzeit abschließen können, d.h. das Bachelorzeugnis auch rechtzeitig vor Bewerbungsschluss ausgestellt ist? Wenn ja: Wie wird dies jeweils sichergestellt? Wenn nein: In welchen Studiengängen nicht und warum?

 

4. Ist eine Bewerbung auch ohne Bachelorzeugnis möglich? Wenn ja: In welchen Studiengängen und in welcher Form?

a. Ist sichergestellt, dass es nicht zu Ungerechtigkeiten bei der Behandlung der Bewerberinnen und Bewerbern kommt, weil z.B. Professoren die Modul-Noten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in STiNE eintragen oder Abschlussarbeiten nicht rechtzeitig korrigiert werden? Wenn ja: Wie wird dies sichergestellt? Wenn nein: In welchen Studiengängen nicht und warum?

b. An welchen Hochschulen gibt es bereits Satzungen nach § 39 Abs. 2 HmbHG? Wo sind diese veröffentlicht?

 

5. Sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren rechtlich abgesichert (z.B. durch Satzungen)? Wenn ja: In welcher Form? Wenn nein: Warum nicht? (Bitte für jeden Masterstudiengang gesondert aufführen)

a. Für welche Masterstudiengänge wurden Satzungen zu Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren erlassen, für welche nicht?

b. Wenn Zugangs- und Auswahlsatzungen erlassen wurden: Wurden diese im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht? Wenn nein: In welchen Fällen nicht und warum?

c. Ist sichergestellt, dass die Auswahlsatzung bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber korrekt angewendet wird? Gibt es ein Überprüfungsverfahren? Wenn ja: Wer übt die Kontrolle aus?

 

6. Entstehen den Bewerberinnen und Bewerben durch das Zulassungsverfahren zusätzliche Kosten (z.B. durch Gebühren, Teilnahme an Sprach- oder Eignungstests ö.ä.)? Wenn ja: Welche genau und warum sind diese Leistungen kostenpflichtig (bitte für jeden Masterstudiengang gesondert aufführen)?

a. Hatte die Einführung eines kostenpflichtigen Tests als Auswahlkriterium in dem Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M.Sc.) an der Universität Hamburg Auswirkungen auf die Bewerberanzahl? Wenn ja: In welcher Form?

b. Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (M.Sc.) an der Universität Hamburg haben an dem Test teilgenommen? Wurden Bewerber, die an dem Test nicht teilgenommen haben, zugelassen? Wenn ja: Wie viele? Wenn nein: Warum nicht?

 

7. Wer entscheidet in welchem Verfahren über die Anerkennung ausländischer und inländischer Bachelor- oder anderer Studienabschlüsse?

a. Ist das Verfahren rechtlich abgesichert (z.B. durch Satzungen)?

b. Entstehen den Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Abschlüssen zusätzliche Kosten bei der Anerkennung?

 

8. Gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen in Masterstudiengängen eine Berücksichtigung von Härtefällen? Wenn ja: In welcher Form und in welchem Verfahren? Wenn nein: Warum nicht?

 

9. Gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen in Masterstudiengängen eine Berücksichtigung der Wartezeit? Wenn ja: In welcher Form und in welchem Verfahren? Wenn nein: Warum nicht?

 

10. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen es bei den Zulassungsverfahren zu Problemen gekommen ist (z.B. fehlende rechtliche Absicherungen, falsche Anwendung der rechtlichen Vorschriften, Probleme mit STiNE)? Wenn ja: Welche Probleme traten auf und wie soll damit umgegangen werden?

 

11. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Masterstudienplatz bekommen haben, gegen die ablehnende Entscheidung? Welche Kosten würden den betroffenen Personen dadurch entstehen?

a. Welche Unterschiede im Rechtsschutz bei der Bewerbung um einen grundständigen Bachelor-Studienplatz gibt es?

b. Gibt es eine Möglichkeit für die Bewerberinnen und Bewerber, das Auswahlverfahren überprüfen zu lassen? Wenn ja: In welcher Form und in welchem Verfahren? Wenn nein: Warum nicht?

 

12. Ist sichergestellt, dass Fehler im Zulassungsverfahren zur nachträglichen Zuweisung eines Masterstudienplatzes führen können? Wenn ja: In welchen Studiengängen, in welcher Form und in welchem Verfahren? Wenn nein: Warum nicht?

 

13. Sind aufgrund der derzeitigen Erfahrungen Änderungen bei Zulassungsverfahren geplant? Wenn ja: In welchen Studiengängen und in welcher Form? Wenn nein: Plant der Senat, Änderungen im Zulassungsverfahren zu veranlassen?