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Zusätzliche Finanzmittel bei Schuldnerberatung

Mittwoch, 17.12.2008

Der CDU geführte Senat beschloss am 01. Oktober 2002, die staatlichen Schuldnerberatungsstellen schrittweise vollständig abzubauen und parallel dazu die entsprechenden Ressourcen zur Finanzierung bei privaten Trägern einzusetzen. Dieses Konzept wurde zwischen dem 01. Juli 2003 und dem 30. Juni 2006 umgesetzt.

Nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Vergabepraxis der Schuldner- und Insolvenzberatung aus dem Dezember 2007, wurden die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts im Februar 2008 neu ausgeschrieben werden.

Seit dem 1. Oktober 2008 steht die Freie und Hansestadt Hamburg mit insgesamt fünf Beratungsstellen in einem Vertragsverhältnis, das deren öffentliche Finanzierung regelt.

Laut Ausschreibungstext orientiert sich die Höhe des jährlichen Mittelkontingents am Haushaltsansatz für Schuldnerberatung des jeweiligen Haushaltsjahres. Im Ausschreibungstext wird angenommen, dass „für die Vertragslaufzeit jährlich ein Mittelkontingent von ca. 200.000 Euro pro Los zur Verfügung stehen wird …“. Die Schuldnerberatungen waren in der Ausschreibung aufgefordert, ein Angebot auf der Grundlage einer Losgröße von 200.000 Euro abzugeben.

Am 5. November 2008 versprach Senator Wersich eine Mittelaufstockung für die öffentlich finanzierten Schuldnerberatungsstellen in Höhe von jährlich 776.000 Euro. Es handelt sich dabei im Vergleich zum Haushaltsansatz 2008 um eine 25-prozentige Erhöhung. Im Vergleich zum Ergebnis des Haushaltsjahres 2007 sind dies allerdings lediglich 8,4 Prozent mehr.

Die Vergabe dieser zusätzlichen Mittel ist in der öffentliche Debatte zurzeit unklar.

Aufgrund des Ausschreibungstextes ist zu vermuten, dass die Mittelaufstockung in Höhe von 776.000 Euro zu einer anteiligen Erhöhung der Lose führt.

Auf meine Nachfrage diesbezüglich in der Schriftliche Kleine Anfrage 19/1765 vom 10.12.08 berichtete der Senat, dass die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen seien.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Prüft der Senat bzw. die zuständige Behörde zurzeit, wie die zusätzlichen Mittel für die Schuldnerberatung vergeben werden sollen? Wenn ja, welche Fragestellung wird geprüft?

2. Führt der Senat bzw. die zuständige Behörde bezüglich der Vergabe der zusätzlichen Mittel Gespräche? Wenn ja, mit wem?

a. Wurden Gespräche mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen geführt? Wenn ja, wann und mit welchen?

b. Wurden Gesprächen mit RechtsexpertInnen geführt? Wenn ja, wann und mit welchen?